Hamburg. Für abgedeckte Dächer und kaputte Fenster kommt die Gebäudeversicherung auf. Bei überfluteten Kellern ist andere Versicherung nötig.
Viele betroffene Bewohner in Farmsen-Berne und Bramfeld stehen noch unter Schock: Der verheerende Tornado am Dienstagabend hat im Nordosten Hamburgs schwere Verwüstung hinterlassen. Die Behörden rechnen mit Schäden in Millionenhöhe. Welche finanzielle Hilfe können Betroffene in einem solchen Fall erwarten?
Für Schäden durch Tornados sollten die Wohngebäude- und die Hausratversicherung aufkommen, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Mittwoch mit. Voraussetzung dafür sei, dass der Wind mindestens Stärke 8, also 62 Kilometer pro Stunde, erreicht habe. „Betroffene sollten die Schäden möglichst genau mit Fotos dokumentieren, eine Liste erstellen und unverzüglich ihre Versicherung über die Schäden informieren“, sagte ein GDV-Sprecher. Dann komme ein Schadensgutachter vorbei. In bestimmten Fällen gebe es die Möglichkeit, dass sehr schnell finanzielle Hilfe geleistet werde.
Kommentar: Danke an alle Helfer
Die Gebäudeversicherung kommt dem GDV zufolge etwa für abdeckte Dächer, zerbrochene Fensterscheiben, Schäden durch umgefallene Bäume und zerstörte Schornsteine auf. Die Hausratversicherung reguliert etwa Schäden an der Wohnungseinrichtung und Überspannungsschäden an Elektrogeräten.
Versicherungsbeitrag sollte sich nicht erhöhen
Um den Schaden an überfluteten Kellern ersetzt zu bekommen, bräuchten Mieter und Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung. Diese könne als Zusatzbaustein in eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Kommt die Versicherung in voller Höhe für den Schaden auf? Grundsätzlich ja, sofern kein Selbstbehalt vereinbart worden sei, so der Sprecher des GDV. Ob der Versicherer nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze zahle, wie es bei vielen Haftpflichtversicherungen üblich sei, könne man seinen Versicherungsunterlagen entnehmen.
Sofern ein Baum auf das betroffene Gebäude gefallen ist, sollte die Gebäudeversicherung dafür aufkommen. Ist der Baum infolge des Tornados vor der Tür oder im Garten umgeknickt worden, ohne dass er dadurch das Gebäude beschädigt hat, seien durch die Gebäudeversicherung zwar unter Umständen auch Aufräumkosten abgedeckt, aber nicht zwangsläufig, so der GDV.
Nachdem die Versicherung den Schaden gezahlt hat, sollte sich der Versicherungsbeitrag nicht erhöhen. „Die Betroffenen haben den Schaden ja nicht selbst herbeigeführt, wie es bei einem Autounfall passieren kann. Deshalb müssen sie auch keine Erhöhung der Beiträge befürchten“, so der Sprecher des GDV.