Hamburg. Einbrecher müssten in den meisten Fällen ins Gefängnis, sagen Birte Meyerhoff und Björn Jönsson – nur selten Bewährung.

    Die Täter kommen häufig im Dunkeln und dringen gewaltsam in Häuser und Wohnungen ein. Sie raffen zusammen, was wertvoll ist, und suchen das Weite: Die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle steigt immer weiter an, auch in Hamburg. Und die strafrechtlichen Konsequenzen? Hamburger Richter verwahren sich jetzt gegen den Vorwurf, es würden überwiegend Bewährungsstrafen verhängt, wie sie unter anderem Joachim Lenders, Chef der Deutschen Polizei­gewerkschaft Hamburg, erhoben hatte. Tatsächlich seien Haftstrafen mit Bewährung bei diesem schweren Delikt die Ausnahme, betonen zwei Hamburger Strafrichter im Gespräch mit dem Abendblatt.

    „Eine Umfrage unter allen 30 Richtern, die am Amtsgericht Hamburg-Mitte mit Erwachsenenstrafrecht beschäftigt sind, hat jetzt ergeben, dass im Zeitraum von Oktober 2015 bis Ende März 2016 bei 14 Fällen von Wohnungseinbruchsdiebstahl elfmal keine Bewährung gegeben wurde und nur dreimal Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden“, sagt Björn Jönsson, Leiter des Strafgerichts beim Amtsgericht Mitte.

    Insbesondere bei Haftstrafen von mehr als einem Jahr sei meistens die Folge, dass es keine Bewährung gebe, so Jönsson. „Wohnungseinbruchsdiebstahl ist schlimm. Das finden wir auch“, ergänzt Birte Meyerhoff, Leiterin des Jugendgerichts beim Amtsgericht Mitte. „Jeder von uns weiß, dass solche Taten für die Opfer die unangenehmsten jenseits von Gewaltdelikten sind. Aber damit kann man nicht reflexartig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung begründen. Man muss das ganz seriös abarbeiten und natürlich den Einzelfall bewerten.“

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    Die Voraussetzungen, wann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sind gesetzlich geregelt. Bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr reicht die Erwartung, dass der Verurteilte schon durch die Bewährungsstrafe ausreichend beeindruckt ist, außerdem muss eine günstige Sozialprognose vorliegen. „Wenn wir einen Ersttäter haben, der geständig ist, und wir Ansätze für eine günstige weitere Entwicklung sehen, spricht bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr schon nach der gesetzgeberischen Vorstellung vieles für eine Strafaussetzung zur Bewährung“, erklärt Meyerhoff. „Und bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl sitzen die Verdächtigen in der Regel vor der Hauptverhandlung zum Teil monatelang in Untersuchungshaft. Da muss man davon ausgehen, dass die ihn beeindruckt hat. Zudem verlangt es das Gesetz, dass die Dauer der Untersuchungshaft auf das Urteil angerechnet wird.“

    Anders verhält es sich bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr und bis zu zwei Jahren. „Hier ist die Aussetzung zur Bewährung die Ausnahme“, erläutert Jönsson. „Es muss neben der günstigen Sozialprognose auch ,besondere Umstände bei Tat oder Täter‘ geben, die eine Tat in günstigerem Licht erscheinen lässt, zum Beispiel Schadenswiedergutmachung.“

    Jönsson hat in den vergangenen Monaten selber zwei Prozesse gegen mutmaßliche Wohnungseinbrecher verhandelt. In einem Fall verurteilte er einen Täter wegen vollendeten Wohnungseinbruchsdiebstahls zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung. Die Berufung wurde vom Landgericht mittlerweile verworfen, das Urteil ist rechtskräftig. Und gegen eine Frau, die wegen Versuchs angeklagt war und mit dem Einbruchswerkzeug in der Hand bei der Flucht wenige Meter vor der Wohnung festgenommen worden war, verhängte Jönsson 14 Monate Haft – ebenfalls ohne Bewährung. In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht wurde das Strafmaß zwar auf zwölf Monate reduziert, doch auch die zweite Instanz entschied, dass die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Kammer begründete dies unter anderem damit, dass nicht erwartet werden könne, dass die Angeklagte, die im Verfahren keine Reue gezeigt habe, „sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt“.

    Zudem stelle die Tat „einen schwerwiegenden Angriff auf die Rechtsordnung dar, weil eine den Rechtsfrieden bedrohende Häufung von Wohnungseinbrüchen – insbesondere in Hamburg – zu verzeichnen ist“, so die Richter. Sie begründen dies mit der Kriminalstatistik 2015, laut derer die Zahl der Wohnungseinbrüche in Hamburg gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent angestiegen sei. Diese Entwicklung bedrohe deshalb den Rechtsfrieden, weil die Opfer von Wohnungseinbrüchen oft besonders stark litten. Andererseits, so das Landgericht weiter, könnten sich potenzielle Täter durch eine geringe Aufklärungsquote von 8,7 Prozent ermutigt fühlen, weiter solche Straftaten zu begehen, weil sie meinten, sie würden nicht entdeckt.

    Die Richter üben Kritik an der Arbeit der Polizei, die nicht ausreichend ermittle

    „Wir haben viel mehr reisende Straftäter als früher. Das treibt uns um“, betont Richterin Meyerhoff. „Es wäre wünschenswert, wenn es ein­facher wäre, an Urteile aus dem Ausland heranzukommen, um das Vor­leben der Angeklagten besser beurteilen zu können. Oft haben wir nur die nackte Auskunft aus dem deutschen Strafregister.“ Und da heißt es häufig, dass sie in Deutschland noch nicht in Erscheinung getreten sind.

    Da Verdächtige in Sachen Wohnungseinbruchsdiebstahl in der Regel in Untersuchungshaft sitzen, muss ein Verhandlungstermin zügig anberaumt werden, oft schon vier bis acht Wochen nach der Festnahme. „Wir gehen in die Hauptverhandlung mit den Beweismitteln, die wir haben“, so Jönsson. Bei den reisenden Tätern gebe es bislang weder die Initiative von der Soko „Castle“ noch von der Staatsanwaltschaft, Auskünfte aus dem Herkunftsland der Verdächtigen wie etwa über mögliche Vorstrafen zu bekommen. Gleichwohl liege der Auftrag für die Ermittlungsarbeit in erster Linie bei der Polizei, erklärt Richter Meyerhoff, „weil dort die Technik und das Personal vorhanden sind. Was ich kritisiere, ist, dass die Polizei ihren Ermittlungsauftrag nicht ausreichend verfolgt.“

    Bei der Staatsanwaltschaft gebe es dagegen „eine dünne Personal­decke“, so Björn Jönsson, und sowohl Anklagebehörde als auch das Amtsgericht mit seinen oft jungen Richtern würden „erschlagen vom Massengeschäft“. Und die Fluktuation sei „dramatisch. Das Handwerkszeug ist da, aber es gibt wenig praktische Erfahrung und wenig Routine.“ Meyerhoff: „Man muss lernen, mit innerer Beteiligung, aber der gebotenen kritischen professionellen Distanz zu verhandeln.“