Hamburg. Die Behörde ging in einem der nun angeklagten Fälle von erneutem sexuellen Kindesmissbrauch aus und beantragte Haftbefehl.

Einer der berüchtigsten Hamburger Kinderschänder, der Pädagoge Olaf R., beschäftigt erneut die Justiz. Der 71-Jährige soll im Oktober und im November 2015 drei Kinder angesprochen und damit gegen gerichtliche Weisungen verstoßen haben. Die Justiz hatte ihm bereits im August 2014 jegliche Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen untersagt.

Weil es sich bei den Weisungsverstößen um eine Straftat handelt, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann, hat die Staatsanwaltschaft vor vier Wochen Anklage gegen Olaf R. erhoben. Wann sein Fall verhandelt wird, ist noch nicht bekannt. Die Behörde ging in einem der nun angeklagten Fälle sogar von einem erneuten sexuellen Kindesmissbrauch aus und beantragte Haftbefehl. Aus Sicht des Gerichts lagen die Voraussetzungen dafür jedoch nicht vor.

Am 21. Oktober 2015 soll Olaf R. in Altona einen zwölf Jahre alten Jungen gefragt haben, was er von einem Foto-Shooting halte – zwei Kaufhäuser suchten noch Models. Als der Junge, vom Äußeren des Mannes abgeschreckt, weglaufen wollte, soll ihm Olaf R. ans Gesäß gegriffen haben, teilte das Landgericht auf Anfrage mit. Am 11. November soll er einen 14 Jahre alten Jungen am Hauptbahnhof gefragt haben, ob er ihn zum „Computer spielen“ nach Hause begleiten wolle. Am 25. November soll er bei Saturn an der Mönckebergstraße einen 14-Jährigen auf ein Computerspiel angesprochen haben.

Genau dort, am Hauptbahnhof und bei Saturn, hatte Olaf R. 2013 seine letzten Opfer gefunden, einen zehn und einen zwölf Jahre alten Jungen. Weil er sich an dem Zehnjährigen vergangen hatte, schickte ihn das Landgericht im September 2013 für weitere 15 Monate in Haft. Die Richterin damals: „Man erwartet fast den Rückfall.“ Im Herbst 2014 kam er wieder auf freien Fuß.

Olaf R. stand mehrfach vor Gericht. Seit den 70er-Jahren nahm der Mann Ausreißerkinder bei sich auf, galt als Reform-Pädagoge. 1997 musste die Polizei aus seiner Wohnung einen seit einem Jahr vermissten Neunjährigen gewaltsam befreien. Ihn und einen 16-Jährigen hatte Olaf R. über Monate in verschiedenen Wohnungen untergebracht und sexuell missbraucht. 1998 verurteilte ihn das Landgericht deshalb zu sechseinhalb Jahren Haft.