Hamburg. Staatsanwaltschaft weist Strafanzeige gegen Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz wegen Gehalts von bis zu 475.000 Euro zurück.

Die juristische Auseinandersetzung um das Gehalt von Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz ist beendet. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren, das auf eine Strafanzeige des Bundesverbands für freie Kammern (bffk) zurückging, bereits am 3. Dezember eingestellt. Auch die Beschwerde des bffk gegen die Einstellung des Verfahrens wurde seitens der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg am 1. Fe­bruar als unbegründet zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Vorwurf der Untreue gegen Schmidt-Trenz schon daran scheitere, dass ihm hinsichtlich seines eigenen Einkommens gar keine Vermögensbetreuungspflichten obliegen, gegen die er verstoßen könnte. Übersetzt bedeutet das: Über das Gehalt des Geschäftsführers entscheidet ja nicht dieser selbst, sondern das Kammer-Präsidium. Zur Frage, inwiefern diesem ein Vorwurf zu machen sei, verweist die Staatsanwaltschaft auf die Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern, die der Handelskammer Hamburg bescheinigt habe, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten zu haben.

Bezüge von bis zu 475.000 Euro für Schmidt-Trenz

„Wir haben die Anzeige inhaltlich stets als substanzlos betrachtet und den Vorermittlungen mit großer Zuversicht entgegengesehen“, sagte Kammer-Präses Fritz Horst Melsheimer dem Abendblatt. „Umso erfreulicher ist es, dass unsere Rechtsauffassung durch die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft vollumfänglich bestätigt wurde.“

Die Bezüge des Hauptgeschäftsführers gaben über Jahre immer wieder Anlass zu Spekulationen – auch weil die Handelskammer sich beharrlich weigerte, sie zu veröffentlichen. Doch als der SPD-Senat 2013 damit begann, die Gehälter der Chefs öffentlicher Unternehmen zu veröffentlichen, wurde der Druck auf die Kammer, die selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, immer größer. Eine entscheidende Rolle spielte dabei die Gruppe „Die Kammer sind wir“, die eine Art Kammer-interne Opposition bildet. Im August 2015 gab die Kammer die Bezüge von Schmidt-Trenz schließlich preis: 370.000 Euro Grundgehalt und bis zu 105.000 Euro Tantiemen, also insgesamt bis zu 475.000 Euro. Außerdem hat er Anspruch auf Dienstwagen und Altersversorgung.

Boeddinghaus: „Verhalten der Staatsanwaltschaft armselig“

Das Gehalt wurde seinerzeit vielfach kritisiert, vor allem im Vergleich zu anderen öffentlichen Bereichen. So gibt der Hauptgeschäftsführer der Hamburger Handwerkskammer, Henning Albers, sein Gehalt mit 136.000 Euro an, und Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) kommt auf knapp 180.000 Euro im Jahr.

Der Bundesverband für freie Kammern hatte Schmidt-Trenz und weitere, nicht näher benannte Personen aus der Handelskammer-Führung, daher am 13. August 2015 wegen des Verdachts der Untreue angezeigt. Das Gehalt des Hauptgeschäftsführers widerspreche der Verpflichtung der Kammern zu einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Beiträgen der Mitglieder, hatte der Bundesgeschäftsführer des bffk, Kai Boeddinghaus, seinerzeit argumentiert.

Die Einstellung des Verfahrens kritisierte Boeddinghaus: „Ich finde das Verhalten der Staatsanwaltschaft armselig“, sagte er dem Abendblatt. Sie mache es sich zu einfach, wenn sie nur auf die Satzung der Kammer verweise, wonach sich das Gehalt an der Gesamtwirtschaft zu orientieren habe. So habe der Landesrechnungshof Niedersachsen festgestellt, dass die Gehälter in den Kammern sich am öffentlichen Dienst zu orientieren haben. Da liege Schmidt-Trenz aber weit drüber.

Tobias Bergmann von „Die Kammer sind wir“ sagte: „Ein Prinzip des ehrbaren Kaufmanns lautet: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Nicht Gerichte, sondern die Hamburger Unternehmer werden über das künftige Gehalt des Hauptgeschäftsführer entscheiden. Und das ist gut so!“