Altstadt. Neue Wahlgruppen, Einschränkungen bei der Kooptation: Trotz Änderungen gibt es noch Kritik an der neuen Wahlordnung der Handelskammer.

Die Handelskammer hat am Donnerstag ihre Wahlordnung für das Kammerplenum geändert. Es sind nach Angaben der Kammer vier neue Wahlgruppen (Branchen) geschaffen worden: die Finanzberatung, die Energiewirtschaft, die Gesundheitswirtschaft und die Existenzgründer.

Die hinzugekommenen Branchen seien in den vorigen Jahren besonders gewachsen. Das Plenum besteht aus 66 Vertretern, die für jeweils drei Jahre bestimmt werden. Die nächste Wahl ist für das Frühjahr 2017 geplant.

Kritiker: „Die Wahlordnung schwächt die Stimme kleiner Unternehmen“

Zudem wurde am Donnerstag beschlossen, die Zahl der direkt gewählten Plenarmitglieder von 54 auf 58 zu erhöhen. Um die Zahl der Mitglieder im Plenum gleich zu halten, dürfen künftig nur noch acht statt – wie bisher – zwölf Mitglieder kooptiert werden. Bei der Kooptation können direkt gewählte Plenarmitglieder zusätzliche Mitglieder des Parlaments bestimmen. Die Art und Weise, wie das vor der Änderung der Wahlordnung gehandhabt wurde, hatte das Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt.

Außerdem wurden die Kriterien für die Sitzverteilung in der Vollversammlung der Kammer verändert. Künftig sind für die Vertretung einer Branche zu 60 Prozent (bisher 50) die Gewerbe­erträge, zu 15 Prozent die Zahl der Beschäftigten und Unternehmen sowie zu zehn Prozent (bisher fünf) die Zahl neuer Ausbildungsplätze maßgeblich.

Kammerkritiker Tobias Bergmann erklärte, die neue Wahlordnung schwäche die Stimme kleiner Unternehmen. Der Gewerbeertrag sei wichtiger als die Zahl der Betriebe, der Beschäftigten und der Azubis zusammen.

Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Wahlkommission: „Wir sehen in diesen neuen Bestimmungen eine ausgewogene Weiterentwicklung, um die Spiegelbildlichkeit der Hamburger Unternehmenslandschaft auch zukünftig in unserem wichtigsten Gremium abzubilden.“