Hamburg . Gericht hatte gerügt, dass die Kammer mit Überschüssen rechtswidrig Vermögen gebildet habe, statt diese an die Mitglieder zu erstatten.

Die Handelskammer Hamburg wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem Beitragsbescheide von 2010 und 2013 aufgehoben wurden, Berufung beantragen. Das hat der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Ulrich Brehmer jetzt in einem Schreiben an die ehrenamtlich engagierten Mitglieder mitgeteilt. Das Gericht hatte gerügt, dass die Kammer mit Überschüssen rechtswidrig Vermögen gebildet habe statt diese zumindest teilweise an die Mitglieder zu erstatten.

Die Kammer habe „in den vergangenen Jahrzehnten in der Tradition des hanseatischen, vorsichtigen Kaufmanns Rücklagen gebildet, um Vorsorge für absehbare Risiken und Aufwendungen zu treffen“, schreibt Brehmer. „Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Bildung der Rücklagen für Sonderprojekte und für Umbau und Instandhaltung in den Jahren 2010 und 2013 sowie die Vorträge der Gewinne der Jahre 2010 und 2013 eine unzulässige Vermögensbildung unserer Handelskammer darstellten.“

Das Urteil berufe sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember. Darin habe das Bundesverwaltungsgericht „neue und verschärfte Prüfungsmaßstäbe für die Berechnung von Rücklagen formuliert“. Diese neue Rechtsauslegung gelte für alle deutschen Industrie- und Handelskammern, „so dass die gesamte deutsche Kammerorganisation sich in Beratungen über die Umsetzung befindet“.Es gehe also nicht nur um Hamburg.

Die vom Gericht monierten Rücklagen seien „inzwischen entweder aufgelöst oder zurückgefahren“, so Brehmer. „Zum Zeitpunkt ihrer Bildung entsprachen Sie nach unserer Auffassung den geltenden Anforderungen aus Rechtsetzung und Rechtsprechung. Frühere Gerichtsverfahren in Beitragsangelegenheiten haben das bestätigt.“

Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2016 seien die Rücklagen der Handelskammer zudem neu strukturiert worden. „Daher ist eine automatische Übertragung des Urteils zu den Wirtschaftsplänen 2010 und 2013 auf die Wirtschaftsplanung anderer Jahre irreführend.“ Das aus der neuen Rechtsprechung resultierende finanzielle Risiko durch mögliche Rückforderungen werde derzeit untersucht, so Brehmer.

Das Verwaltungsgericht gehe über die neu definierten Anforderungen in Teilen deutlich hinaus, so Brehmer weiter. „Deshalb haben Präses und Hauptgeschäftsführer entschieden, Berufung zu beantragen. Erst nach Entscheidung der höheren Instanz werden wir wissen, was beitragstechnisch genau zu geschehen hat.“

"Unsere wichtigsten Anliegen sind und bleiben der faire Umgang mit den Mitgliedern und die Beitragsgerechtigkeit", schreibt Brehmer. "Deshalb setzen wir uns zum Ziel, nach Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils alle Mitglieder nach den gleichen Maßstäben zu behandeln. Neue Beitragsbescheide werden mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen." Widersprüche müssten nicht eingelegt werden. "Wir werden die endgültig geklärte Rechtslage von uns aus umsetzen."