Hamburg. Senat und Wohnungswirtschaft schließen erneut ein Bündnis. Hamburg strebt 10.000 Baugenehmigungen pro Jahr an.
Mit gut einem Jahr Verspätung haben sich der Senat und die Wohnungswirtschaft am Donnerstag auf die Wiederauflage des Bündnisses für das Wohnen verständigt.
Demnach sollen jedes Jahr 10.000 Baugenehmigungen erteilt werden – 4000 mehr als beim ersten Wohnungsbündnis, teilte die Wohnungswirtschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Der Senat verpflichtet sich, während der Laufzeit des Bündnisses die Grunderwerbssteuer nicht zu erhöhen und für keine weiteren Stadtviertel eine soziale Erhaltensverordnung zu erlassen. Außerdem werden die Bezirke besonders in die Pflicht genommen.
Wohnungswirtschaft verzichtet auf Gutachten
Allerdings wird es das von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) versprochene Gutachten über die Mietpreisbremse nicht geben. „Möglich geworden war die Einigung nur dadurch, dass die Wohnungswirtschaft auf ein gemeinsam mit der Stadt zu erstellendes, objektives Mietgutachten verzichtet hat“, heißt es in der Erklärung der Verbände weiter.
Das erste Bündnis für das Wohnen war zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode geschlossen worden und gilt bundesweit als Erfolgsmodell. Um den Bau von jährlich 6000 Wohnungen – davon 2000 öffentlich gefördert – zu sichern, tagten regelmäßig Beamte aus der Behörde und den Bezirken mit Vertretern von Wohnungsgenossenschaften, Baufirmen, Maklern und Grundeigentümern. Probleme wurden so früh ausgeräumt. Mit Erfolg: In Hamburg wurden in den vergangenen fünf Jahren rund 25.000 Wohnungen fertiggestellt.
Mietpreisbremse ist der Zankapfel
Allerdings gilt die Mietpreisbremse seit ihrer Einführung am 1. Juni 2015 als Zankapfel zwischen Politik und Wohnungswirtschaft. Letztere wies stets darauf hin, dass in weniger angesagten Stadtvierteln, zum Beispiel am Rande Hamburgs, die Nachfrage nach Wohnraum bereits stagniere. Eine Mietpreisbremse, wonach Neumieten künftig nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen, würde hier die Probleme verschärfen.
Der rot-grüne Senat beschloss trotzdem die flächendeckende Anwendung der Mietpreisbremse zum 1. Juli 2015. Teile der Wohnungswirtschaft erklärten sich lediglich deshalb zur weiteren Mitarbeit im Bündnis bereit, weil der Senat versprach, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Dieses sollte prüfen, ob wirklich in allen Hamburger Stadtteilen große Wohnungsnot herrscht. Sollten Gutachter zu einem anderen Schluss kommen, versprach der Senat, die Mietpreisbremse in den „entspannten“ Stadtteilen auszusetzen.
Bezirke sind nun in der Pflicht
„Wir hatten uns auf die Zusage des Senats verlassen und ein objektives Mietgutachten erwartet“, erklärte Sönke Struck, Vorsitzender des Bundesverbands der privaten Immobilienwirtschaft (BFW Nord). „Nach zahlreichen Sitzungsrunden war klar erkennbar, dass es keinen gemeinsamen Nenner mit der Stadt für ein wissenschaftliches Gutachten geben konnte. Auf ein politisch geleitetes Gutachten konnten und wollten wir uns nicht einlassen.“
Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, verwies darauf, dass mit dem neuen Bündnis nun auch die Bezirke in die Pflicht genommen würden. „Die Bündnisvereinbarungen sind somit für Senat und Bezirke bindend.“