Hamburg. Initiativen verlangen, dass der Bau von Großsiedlungen gestoppt wird. Bezirke: Vorgehen ist rechtswidrig. Bürger sprechen von “Tricks“.
Der Widerstand gegen Großsiedlungen für Flüchtlinge geht weiter. Vertrauensleute von Bürgerbegehren in den Bezirken Altona, Bergedorf, Eimsbüttel und Nord haben nach eigenen Angaben am Montag in den jeweiligen Bezirksämtern insgesamt fast 11.000 Unterschriften abgegeben. Da im Bezirk Wandsbek bereits zuvor 5447 Unterschriften eingereicht worden seien, summiere sich die Gesamtzahl auf mehr als 16.000.
„Damit setzt in fünf von sieben Bezirken sofort eine Sperrfrist samt Baustopp ein“, erklärte Jasmin Peter, Initiatorin des Bürgerbegehrens im Bezirk Nord. Dadurch wolle man verhindern, dass der Senat Fakten schaffe, während die Volksinitiative noch im laufenden Verfahren sei. „Der Senat plant und baut ja bisher einfach weiter an den integrationsfeindlichen Großunterkünften“, erklärte Jasmin Peter. Die Bezirke halten die Bürgerbegehren allerdings für rechtswidrig.
Hintergrund sind Pläne des rot-grünen Senats, Flüchtlinge in eigens zu schaffende Großsiedlungen unterzubringen. Bausenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) erklärte zuletzt, sie halte am Bau von bis 4800 Wohnungen fest, in denen im Durchschnitt fünf Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Gegen diese Pläne gibt es in der betroffenen Nachbarschaft Widerstand.
Senat forcierte Planungen für Großsiedlungen
Eine Volksinitiative – das ist der erste Schritt zu einem Volksentscheid – hatte im Februar innerhalb von fünf Tagen mehr als 26.000 Unterschriften sammeln können. Die Forderung der Initiatoren, zwei Monate auf die Umsetzung der Großsiedlungspläne zu verzichten, lehnte der Senat jedoch ab. Stattdessen wurde die Schaffung der planerischen Voraussetzungen forciert.
Um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, starteten Bürgerinitiativen in den sieben Hamburger Bezirken Bürgerbegehren gegen Großunterkünfte. Diese lösen bei Erreichen einer bestimmten Zahl an Unterschriften eine sogenannte Sperrwirkung aus – Planung und Bau von Großsiedlungen wären dann bis zum Ende der Bürgerbegehren gestoppt.
Flüchtlinge: Muss das Verwaltungsgericht entscheiden?
Allerdings erklärten die sieben Bezirke die Bürgerbegehren für unzulässig, da diese aus ihrer Sicht gegen Senatsbeschlüsse verstießen. Dagegen legten die Initiatoren am vergangenen Freitag Widerspruch ein. Die Finanzbehörde wird über diese Widersprüche entscheiden. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass über die Rechtmäßigkeit der Bürgerbegehren letztlich vom Verwaltungsgericht entschieden wird. Harald Lübkert, Vertrauensperson in Eimsbüttel, forderte den Senat auf, „alle rechtlichen Tricks gegen den Willen der Bürger zu unterlassen“.