Hamburg . Nach rechtlicher Prüfung haben die Bezirke die Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt. Volksinitiative hat Widerspruch angekündigt.
Der Streit um die angekündigten Bürgerbegehren gegen große Flüchtlingsunterkünfte geht in die nächste Runde. Wie die Pressestelle des Senats am Dienstagnachmittag offiziell verkündete, hält das Bezirksamt Hamburg-Nord das dort angemeldete Bürgerbegehren für unzulässig. Es verstoße gegen Senatsbeschlüsse.
Verstoß gegen Senatsbeschluss
Vergangene Woche hatte der Dachverband der Anwohnerinitiativen in allen sieben Bezirken Bürgerbegehren gestartet, um auf diesem Weg den Bau neuer Großunterkünfte für mehr als 300 Menschen zu stoppen. In der Stellungnahme des Bezirksamtes heißt es, das Bürgerbegehren sei unter anderem deshalb unzulässig, weil eine Zustimmung dazu führen würde, dass keine Bauvorhaben mehr genehmigt werden dürfte, in denen mehr als 300 Flüchtlinge untergebracht werden. Durch mehrere Senatsbeschlüsse sei es aber den Bezirksämtern aufgegeben, bis Ende dieses Jahres 5600 Wohnungen in auch deutlich größeren Einheiten als 300 Flüchtlinge pro Wohnungsbauvorhaben zu ermöglichen.
Das Bezirksamt Nord hatte federführend für alle Bezirke das Bürgerbegehren gegen Großunterkünfte geprüft. Sein Urteil wird in der Regel von den anderen Bezirken übernommen.
Initiativen wollen gegen Ablehnung vorgehen
Die Initiativen wollen mit den bezirklichen Bürgerbegehren erreichen, dass keine neuen Flüchtlingsheime gebaut werden, bis die Verhandlungen zwischen der Volksinitiative und dem Senat abgeschlossen sind. Während Volksinitiativen keine aufschiebende Wirkung haben, gelten für Bürgerbegehren Sperrklauseln, sobald ein Drittel der notwendigen Unterstützerunterschriften vorliegen.
Der Dachverband der Initiativen gegen Großunterkünfte hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung angehen zu wollen.