Hamburg. Die Bürgerbegehren sollen verhindern, dass neue Flüchtlingsheime gebaut werden. Nun gibt es Zweifel an der Zulässigkeit.
Das Bezirksamt Hamburg Nord hält die von der Volksinitiative gegen große Flüchtlingsunterkünfte angeschobenen Bürgerbegehren auf Bezirksebene für nicht rechtens. „Nach erster eingehender Prüfung halten wir das in Hamburg Nord eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig“, sagte Vize-Bezirksamtschef Tom Oelrichs der „Welt“. Er ist den Angaben zufolge als Abstimmungsleiter für die rechtliche Würdigung verantwortlich. Sein Urteil werde in der Regel von den anderen Bezirken übernommen.
Die Initiativen wollen mit den bezirklichen Bürgerbegehren erreichen, dass keine neuen Flüchtlingsheime gebaut werden, bis die Verhandlungen zwischen der Volksinitiative und dem Senat abgeschlossen sind. Während Volksinitiativen keine aufschiebende Wirkung haben, gelten für Bürgerbegehren Sperrklauseln, sobald ein Drittel der notwendigen Unterstützerunterschriften vorliegen. CDU-Fraktionsvize Karin Prien bezeichnete die Argumentation des Bezirksamts als Versuch, „die Bürgerbegehren politisch zu verhindern“. Aus den verschiedenen Drucksachen ergäben sich weder eine Weisung des Senats an die Behörden noch eine Evokation.