Rissen. Der Streit um die rechtliche Zulässigkeit tobt. Stadt legt Beschwerde gegen Blankeneser Baustopp ein. Monatelange Verzögerung folgt.

Klaus Schomacker reagierte fast schon ein wenig trotzig: „Wir sammeln weiter“, sagte der Vorsitzende des Dachverbands verschiedener Bürgerinitiativen am Freitag. „Schließlich sind wir überzeugt: Die Anfang dieser Woche in mehreren Hamburger Bezirken gestarteten Bürgerbegehren gegen Großsiedlungen für Flüchtlinge sind zulässig!“

Worum geht es? Am Donnerstag war bekannt geworden, dass Juristen im Bezirksamt Nord die zwei Tage zuvor gestarteten Bürgerbegehren für unzulässig halten. Diese würden mehreren Beschlüssen des rot-grünen Senats widersprechen, die den Bau von 5600 sogenannten Expresswohnungen für Flüchtlinge vorsehen.

Tom Oelrichs, stellvertretender Chef des Bezirksamts Nord, kündigte am Freitag an, dass die Bezirke, in denen jeweils ein Bürgerbegehren gestartet wurde, am Dienstag der kommenden Woche wahrscheinlich offiziell die Unzulässigkeit erklären würden. Die Initiativen könnten dann gegen diese Entscheidung vor Gericht ziehen.

26.000 Unterschriften in fünf Tagen

Schomacker hielt dagegen. Juristen hätten die Rechtmäßigkeit der Bürgerbegehren überprüft. „Ansonsten hätten wir die Bürgerbegehren gar nicht angemeldet.“ Zugleich machte Schomacker deutlich, dass man sich natürlich vor Gericht gegen eine Untersagung wehren werde.

Die Bürgerbegehren sollen verhindern, dass in den Bezirken Großsiedlungen für Flüchtlinge errichtet werden und damit die erfolgreiche Volksinitiative aus dem Februar absichern. Deren Initiatoren, zu denen Schomacker zählt, konnten innerhalb von fünf Tagen gut 26.000 Unterschriften für ihr Anliegen sammeln.

Bei der Volksinitiative geht es im Kern darum, Geflüchtete nur dezentral und in kleineren Unterkünften unterzubringen. So soll eine Folgeunterbringung maximal 300 Personen Platz bieten. Der Regelabstand zwischen den Flüchtlingsunterkünften sollte 1000 Meter nicht unterschreiten.

Nach dem Erfolg der Volksinitiative kam es mehrfach zu Gesprächen zwischen Vertretern des Dachverbands und den Chefs der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen, Andreas Dressel und Anjes Tjarks. Allerdings verweigerte der Senat ein Moratorium bei der Errichtung von Flüchtlingssiedlungen und trieb den Bau von Unterkünften voran.

Monatelange Verzögerung in Blankenese

Unterdessen spitzt sich auch der Streit um die Errichtung eines Flüchtlingsdorfes in Blankenese zu. Die Stadt legte gestern vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den am Donnerstag vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp ein. Nach ihrer Ansicht „tragen die Kläger keine Verletzung von eigenen Rechten vor“. Damit könnten sie sich nicht auf das Umweltverfahrensrecht berufen.

Am Björnsonweg in Blankenese soll eine Unterkunft für 192 Flüchtlinge errichtet werden. Dazu müssen auf der Fläche 42 Bäume gefällt werden. Das Hamburger Verwaltungsgericht stoppte am Mittwoch die Arbeiten. Die Richter wollen prüfen, ob bei der Baugenehmigung gegen geltendes Umweltrecht verstoßen wurde. Sie gaben auf dem Wege einer Zwischenverfügung dem Eilantrag eines Anwohners statt.

Für die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft bedeutet das eine mehrmonatige Verzögerung. Die Ausnahmegenehmigung für das Fällen der Bäume galt nur bis Freitag. Jetzt dauert es mehrere Monate, bis eine neue Genehmigung vorliegen dürfte.

Der Blankeneser Bürger-Verein wehrte sich gestern gegen eine „pauschale Verunglimpfung der Blankeneser als ,Schampusgesellschaft‘“. An der Notwendigkeit der Flüchtlingsunterkunft am Björnsonweg bestehe kein Zweifel. Allerdings müsse die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zunächst respektiert werden.