Dragana Seifert überprüft, ob Kinder misshandelt oder vernachlässigt wurden. Im Kinder-Kompetenzzentrum spielen sich Tragödien ab.
Kinderbücher wie „Die kleine Raupe Nimmersatt“ liegen im Wartebereich, Legosteine laden zum Spielen ein. Im Untersuchungszimmer baumelt ein Mobile mit Segelschiffen von der Decke, ein riesiger Stoffteddy sitzt in der Ecke. Vieles in diesen Räumen erinnert an die Praxis eines Kinderarztes. Doch an diesem Ort werden keine kleinen Patienten wegen Schnupfen oder Scharlach behandelt. Diese Kinder sind hier, weil ihre Körper von Striemen und Blutergüssen oder Knochenbrüchen gezeichnet sind, weil sie misshandelt oder missbraucht wurden oder schwer vernachlässigt. Narben haben sich auf ihrer Haut gebildet – und auch auf ihrer Seele.
Da sind Kinder, die selten echte Zuwendung erlebt haben und keine Geborgenheit. Für die ein freundliches Wort, eine sanfte Berührung und ein fürsorglicher Blick wie ein kleines Wunder sind.
Dr. Dragana Seifert erlebt solche menschlichen Tragödien immer wieder. Die Rechtsmedizinerin leitet das Kinder-Kompetenzzentrum am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), in dem pro Jahr beinahe 700 Patienten im Alter bis zu 14 Jahren untersucht werden, rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Die Ärztin kümmert sich um Kinder, die die Schattenseite des Lebens kennengelernt haben, Schmerzen, Angst und Leid. „Was ganz schrecklich für mich persönlich ist, weil ich selbst Mutter bin: Wenn ein Kind sich nach der Untersuchung auf meinen Schoß setzt, mich umarmt, mir ein Küsschen gibt und sagt: ,Kann ich bitte für immer bei dir bleiben?‘ Das sind schon Momente, die einen echt mitnehmen. Oder das Kind sagt: ,Hier ist es so kuschelig. Muss ich jetzt wirklich weg? Kann ich nicht bei euch bleiben?‘“
Abgrundtiefe Verzweiflung und Vernachlässigung: Seifert hört solche herzzerreißenden Worte aus Kindermund nicht nach besonders intensiven Momenten der Zuwendung. Sondern einfach, weil sie sich im Rahmen ihrer Untersuchungen um die Kinder kümmert, mit ihnen redet und spielt, um ihr Vertrauen zu gewinnen, damit sie sie eingehend untersuchen kann. „Wir unterscheiden als Rechtsmediziner zwischen körperlicher Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung, zum Beispiel wenn das Kind keine ausreichende gesundheitliche Fürsorge erhält, Mängel bei der Ernährung und Hygiene vorliegen oder der Entwicklungsstand des Kindes nicht seinem Alter entspricht“, erklärt die Rechtsmedizinerin. „Aber bei den meisten steht der Verdacht auf Kindesmisshandlung im Raum.“
Ein typischer Fall ist etwa, wenn ein Betreuer aus einem Kindergarten beim Jugendamt anruft und sagt: „Wir haben heute beim Spielen in der Sonne festgestellt, dass ein Kind Striemen an den Armen hat.“
Oder ein Kind kommt verweint in die Schule und berichtet seiner Lehrerin verschämt, dass es nicht beim Sportunterricht mitmachen möchte, weil die Mitschüler die blauen Flecken, die von Schlägen zu Hause herrühren, nicht sehen sollen.
Mitunter kommt die Meldung ans Jugendamt auch von der Schule, seltener vom Familienhelfer, noch viel seltener von besorgten Nachbarn oder Familienmitgliedern.
Verdächtig sind Verletzungen hinter den Ohren oder Griffspuren im Gesicht
„Ein typisches Verletzungsmuster für körperliche Misshandlungen ist eine geformte Verletzung“, erklärt Seifert. „Sobald eine Verletzung eine Form hat, zum Beispiel von einer Fliegenklatsche oder einen Schuhabdruck, kann man sehr oft sagen, dass es sich um eine körperliche Misshandlung handelt.“ Oder man sieht Handabdrücke im Gesicht oder auf dem Po.
Einen deutlichen Hinweis geben auch unspezifische Verletzungen, die zwar keine Form haben, aber bei der Lokalisation nicht durch einen Unfall entstanden sein können, zum Beispiel ein Bluterguss am Gesäß, sagt Seifert. „Besonders verdächtig sind Verletzungen hinter den Ohren, durch Schläge auf den Kopf, sowie Verletzungen an den Innenseiten der Gliedmaßen und im Mund. Kleine Säuglinge haben auch Verletzungen an den Lippenbändchen, wenn sie mit Gewalt gefüttert werden, oder Griffspuren im Gesicht, dadurch, dass jemand mit Gewalt ihren Mund geöffnet hat.“
Kinder, die viel zu klein und zu hilflos sind, um mit Worten ihre Schmerzen zu artikulieren. Ihnen bleibt nur das Schreien und Weinen. Bei einigen Kindern kann die Rechtsmedizinerin auch schon im Verhalten Hinweise auf Misshandlungen erkennen: „Wenn ich meine Kamera auspacke und auf ein Kind zugehe und es erschrocken zurückfährt. Es ist angespannt, ängstlich und schaut mit weit aufgerissenen Augen in die Umgebung, um zu prüfen, von wo Gefahr droht. Ein anderer Hinweis ist, wenn ein Kind überhaupt nicht mit mir redet, obwohl es sprechen kann, nur mit den Augen alles beobachtet und wie eine Wachsfigur alles über sich ergehen lässt. So unbeteiligt, als ob es neben sich steht. Sein Körper ist da, aber seine Seele ist leer.“
In der Ambulanz werden die Kinder immer von der Rechtsmedizinerin und einer Kinderärztin untersucht. „Wir arbeiten, wenn immer möglich, im Tandem. Das ist wichtig, weil mein Blickwinkel komplett anders ist als der der Kinderärztin.“
Die Kinderärztin hört auch Lunge und Herz ab, sie macht eine orientierende kinderärztliche Untersuchung. „Wenn wir merken, dass ein Kind nicht richtig entwickelt ist, dann können wir weitere Untersuchungen vornehmen. Uns geht es darum, den gesamten gesundheitlichen Zustand des Kindes zu beurteilen, und nicht nur darum, Verletzungen festzustellen. Wir haben zum Beispiel viele Kinder mit orthopädischen Problemen, solche, die so extreme X-Beine haben, dass sie kaum laufen können, oder andere angeborene Fehlstellungen.“
Die wichtigste Aufgabe für die Rechtsmedizinerin und Kinderärztin bei einer Untersuchung ist es, ein Kind für sich zu gewinnen. Deswegen brauchen die Untersuchungen viel Zeit. „Ein Kind muss uns kennenlernen, ich muss zuerst eine Vertrauensbasis schaffen. Wir spielen mit den Kindern, dann wird der kleine Patient untersucht.“ Das Kind darf nie gegen seinen Willen untersucht werden, und es gibt auch das Tempo vor.
„Mit Fragen nach dem, wer es war, halten wir uns zurück“, erzählt Seifert weiter. „Wir fragen nur: ,Du hast hier eine Hautabschürfung. Tut das weh? Weißt du, wie das passiert ist?‘ Mein Ziel ist es nicht, aus dem Kind herauszubekommen, wer ihm das angetan hat. Mein Ziel ist, Verletzungen festzustellen und zu klären, ob sie Folge einer körperlichen Misshandlung sind.“
Alles wird dokumentiert, auch durch Fotos, und in einem Gutachten zusammengefasst. Dazu gehört auch eine Empfehlung aus rechtsmedizinischer und aus kinderärztlicher Sicht, zum Beispiel, ob das Kind einem Chirurgen vorgestellt werden sollte oder ob etwa ein Hörtest oder eine logopädische Behandlung als notwendig erachtet werden.
„Wenn wir sicher sind, dass ein Kind Opfer einer Misshandlung ist, wissen wir nicht immer, ob es in Obhut genommen wird oder zur Familie zurückgeht“, erzählt Seifert weiter. „Aber wir empfehlen bei solchen Kindern, wenn sie in der Familie bleiben, sogenannte Folgeuntersuchungen.“ Damit soll überprüft werden, ob die Hinweise der Rechtsmedizin und Kinderärztin befolgt werden.
„Es gibt auch Fälle, in denen eine Misshandlung festgestellt wird und das Kind sofort von Jugendamtsmitarbeitern in Obhut genommen wird.“ Aufgabe der Rechtsmedizin ist auch die Prüfung der Plausibilität. So sei oft von Eltern zu hören, dass ein verletztes Kind beispielsweise von seiner zweijährigen Schwester geschlagen worden sei. „Das Kind hat den Abdruck einer großen Hand im Gesicht. Das kann die Schwester nicht getan haben“, stellt Seifert fest. „Und die Eltern eines Kindes mit Schütteltrauma und beidseitigen Rippenbrüchen haben erzählt, das sei ihr Kater gewesen, der sich auf das Kind gelegt und ihm die Rippen gebrochen habe. Das ist absurd.“
Allerdings seien nicht alle Verletzungen Folgen von Misshandlung. „In einigen Fällen können wir bestätigen, dass es sich um Unfälle gehandelt hat, beziehungsweise können wir Misshandlungen sicher ausschließen. Dann freuen wir uns natürlich.“
Anzeigen bei der Polizei seien die absolute Ausnahme. Von den rund 700 Fällen gibt es etwa 15 Anzeigen im Jahr. „Wir sind an die Schweigepflicht gebunden, auch als Rechtsmediziner. Und ich darf diese Schweigepflicht nur brechen, wenn ich mir sicher bin, dass das Leben eines Kindes in Gefahr ist. Das sind fast alle Fälle von Schütteltraumen. Wenn wir uns sicher sind, das Kind könnte sterben oder bleibt für sein Leben lang ein Pflegefall. Oder wenn wir viele Knochenbrüche finden oder wenn wir einen sexuellen Missbrauch sicher nachweisen können, dann werden wir Anzeige erstatten.“
Sexueller Missbrauch ist jedoch ganz schwierig zu belegen. „Nachweisen kann man dies bei einem Kind, das frische Verletzungen hat.“ In der Regel vertrauen sich die Kinder, wenn der Missbrauch im näheren Umfeld geschehen ist, aber erst Wochen bis Monate danach jemandem an. „Dann ist es für eine Spurensuche zu spät.“
Was Dr. Dragana Seifert auch besonders umtreibt, sind die Fälle von Vernachlässigung. „Man kann sich nicht vorstellen, welche Armut wir mitten in Hamburg haben“, sagt sie. „Es erdet einen im negativen Sinne, wenn man sieht, worüber sich die Kinder freuen, wenn sie bei uns sind. Wir haben hier einen Schrank, den wir Zauberschrank nennen. Darin haben wir keine teuren Sachen, aber unter anderem auch Müsliriegel. Es gibt Kinder, die sagen: Natürlich habe ich heute den ganzen Tag noch nichts gegessen! Und dann freuen die sich wie sonst was, wenn es so einen Riegel gibt oder ein Pixi-Buch. Diese kleinen Hefte für 99 Cent sind für manche Kinder das Größte. Ein Buch!“
Mit neun oder zehn schon erwachsen: „Komm jetzt, wir sind in Sicherheit“
Es gebe Kinder, die in Hamburg unter Umständen leben, die andere Bürger sich nicht ausmalen können, zum Beispiel ohne Arzt- oder Zahnarztbesuche, sodass sie ein komplett schwarzes Gebiss haben. „Manche Kinder haben auch ständig zu kleine Schuhe an, sogar teilweise mehrere Nummern zu klein. Oder wir sehen kleine Patienten, die keinem Orthopäden vorgestellt werden, obwohl sie nicht laufen können – und man weiß genau, wenn da nicht bald was passiert, sind irgendwann die Knie kaputt, dann die Hüften und mit 30 brauchen sie künstliche Gelenke.“
Nachgehakt wird auch im Umfeld, wenn bei einem Kind eine Misshandlung oder Vernachlässigung festgestellt wird. „Dann fragen wir, ob es weitere kleine Kinder in der Familie gibt, und empfehlen, dass diese auch untersucht werden. Die Quote, dass bei denen ebenfalls etwas zu finden ist, ist so gut wie 90 Prozent. Das ist einfach erschreckend.“
Und Dragana Seifert erlebt auch Kinder, die trotz ihres geringen Alters von neun oder zehn Jahren schon für ihre kleinen Geschwister die Elternrolle übernehmen müssen. „Ich habe ein Bild vor Augen, wie zwei solche Kinder in Obhut genommen worden sind, die Eltern waren beide schwerst alkoholkrank. Und dann gingen sie hier raus, der große Bruder nahm die Tüte mit ein paar Habseligkeiten und seinen kleinen Bruder an die andere Hand und sagte: ,Komm jetzt. Jetzt sind wir in Sicherheit.‘ Dabei kriege ich jetzt noch eine Gänsehaut, und dieses Bild werde ich mein Leben nicht mehr los.“