Hamburg. Radiosender FSK hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. War die Mitarbeit von Undercover-Polizistin “Iris Schneider“ rechtmäßig?

Im Fall der verdeckten Ermittlerin "Iris Schneider" hat die Redaktion des Freien-Sender-Kombinats (FSK) Klage gegen die Hamburger Innenbehörde eingereicht. Der Schriftsatz sei dem Verwaltungsgericht am Dienstag zugestellt worden, wie Sprecher Andreas Lambiris dem Abendblatt bestätigte.

Der Fall "Iris Schneider", der Ende vergangenen Jahres bekannt wurde, hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. So war die Polizeibeamtin zwischen 2001 und 2006 undercover im Umfeld der Roten Flora eingesetzt worden. Nach Berichten aus der linken Szene soll sie sich dabei auch über ein sexuelles Verhältnis Zugang zu Privatleben und Privaträumen verschafft haben. Zudem soll sie bei dem freien Sender FSK mitgearbeitet haben.

Behörde hatte Fehler bei Undercover-Einsatz eingeräumt

Mit dieser redaktionellen Mitarbeit der verdeckten Ermittlerin habe die Behörde schwerwiegend gegen die Presse- und Rundfunkfreiheit verstoßen, wie FSK nun in seiner Klage begründet. „Wenn eine Person an Redaktionsarbeit, Sendungsvorbereitung und -produktion beteiligt ist, die ohne das Wissen der anderen ihr Gehalt von der Polizei bezieht, wird die Pressefreiheit zur Farce“, sagt Regina Mühlhäuser vom Radiosender re(h)v(v)o(l)lte. Mit ihrer Klage ginge es dem Sender darum, den Sachverhalt bestmöglich aufzuklären.

Die Feststellung der Rechtmäßigkeit werde einige Zeit in Anspruch nehmen, sagte Gerichtssprecher Limbiris. Nach Zustellung der Klagebegründung werde im nächsten Schritt nun die Innenbehörde um Stellung gebeten.

Innensenator Michael Neumann (SPD) hatte in der Vergangenheit bereits Fehler bei dem Undercover-Einsatz "Iris Schneider" eingeräumt. Derzeit wird der Fall politisch aufgearbeitet. Zudem läuft ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin sowie zwei ihrer Vorgesetzten.