Hamburg. Bundesverwaltungsgericht lehnt Hamburgs Vorschlag zur vorzeitigen Übersendung neuer Planunterlagen ab, Behörde reagiert gelassen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich mit der Klage der Umweltverbände gegen die Elbvertiefung in diesem Jahr nicht mehr befassen. In einem Brief an die beklagte Stadt Hamburg bitten die Richter die Stadt darum, von der geplanten vorzeitigen Übersendung von Planunterlagen für das Gerichtsverfahren abzusehen. In der Wortwahl eindeutig, weist das Gericht die Stadt daraufhin, wie es sich das Verfahren vorstellt: „Die Planunterlagen sollten vollständig und geordnet mit den Planergänzungsbeschlüssen vorgelegt werden“, heißt es in dem Brief, der dem Abendblatt vorliegt. Das Bundesverwaltungsgericht lehnt damit den Vorschlag der Stadt und des Bundes ab, dem Gericht vorzeitig unvollständige Unterlagen zuzuschicken.

Wie berichtet, müssen die Stadt und der Bund ihre Pläne zur Elbvertiefung aufgrund von Mängeln, die das Gericht sieht, und wegen eines neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Verbesserung der Qualität europä­ischer Gewässer überarbeiten. Dazu sind zahlreiche Gutachten in Auftrag gegeben worden, die Zeit in Anspruch nehmen. Zur Verkürzung der Verfahrensdauer wollten die Beklagten deshalb das Gericht laufend über den Fortgang des Verfahrens unterrichten. Sie sagten den Richtern zu, die neuen Pläne vorzeitig nach Leipzig zu übersenden, und zwar bevor sich die klagenden Umweltverbände damit befassen konnten. Das lehnen die Richter ab. In ihrer Stellungnahme heißt es schlicht, der zuständige 7. Senat wird die neuen Pläne prüfen, sobald die Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme hatten und die Planergänzungsbeschlüsse in das Verfahren eingebracht worden sind.

Das wird erst 2016 der Fall sein. Darüber hat der Staatsrat der Wirtschaftsbehörde, Rolf Bösinger, den Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft in dieser Woche unterrichtet. Demnach sollen die ergänzten Pläne nach der Prüfung durch die gegen das Projekt klagenden Umweltverbände Anfang 2016 zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig geschickt werden.

In der Wirtschaftsbehörde will man das Schreiben nicht als Kritik der Richter verstanden wissen. „Der Vorhalt, die Freie und Hansestadt Hamburg sei vom Gericht kritisiert worden, trifft nicht zu“, sagte eine Behördensprecherin. „Es wird lediglich mitgeteilt, dass man an einer als Service-Angebot angebotenen Übersendung der schon erstellten Planunterlagen – parallel zur Einleitung der Verbändebeteiligung – nicht interessiert sei.“ Am angekündigten Zeitplan von Hamburg und dem Bund gebe es vonseiten des Gerichts dagegen keinerlei Kritik.

Von der zusammen mit Hamburg beklagten Schifffahrtsverwaltung des Bundes hieß es: „Bei dem Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich um einen richterlichen Hinweis zum weiteren Verfahrensablauf, dem wir selbstverständlich folgen werden.“ Die erhoffte Abkürzung wird es damit nicht geben. Die Richter werden auch im kommenden Jahr noch einige Monate brauchen, bevor die Entscheidung zur Elbvertiefung fällt.