Hamburg. Der Planfeststellungsbeschluss muss ergänzt werden. Weitere Gutachten sind notwendig. Ein Urteil ist nicht vor Mitte 2016 zu erwarten

Was Verwaltungs­experten bereits befürchtet haben, ist jetzt amtlich: Die Entscheidung über die geplante Elbvertiefung wird sich nochmals deutlich verzögern. Grund hierfür sind umfangreiche Zusatzarbeiten zum Planfeststellungsbeschluss, die ein erneutes Beteiligungsverfahren der Gegner des Projekts notwendig machen. Das geht aus einem Schreiben hervor, das die Stadt Hamburg und der Bund an das Bundesverwaltungsgericht geschickt haben.

In dem Schreiben, das dem Abendblatt vorliegt, haben die Hamburg Port Authority (HPA) und die Schifffahrtsdirektion des Bunds den weiteren Zeitplan vorgestellt. Dort wird die Klage der Umweltverbände gegen die Elbvertiefung behandelt.

Notwendige Nachbesserungen

In dem Brief heißt es, dass die Ergebnisse weiterer Umweltgutachten bis Mitte Oktober vorliegen sollen. Die Ergänzung des Planbeschlusses könne dann im ersten Quartal 2016 erfolgen. Erst danach kann das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung fällen. Weil das Gericht in Leipzig aber mindestens drei bis sechs Monate Vorlaufzeit braucht, ist mit einem Beschluss über die Elbvertiefung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2016 zu rechnen.

Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) hatte bis zuletzt die Hoffnung geäußert, dass die Entscheidung über die Elbvertiefung noch in diesem Jahr fallen könnte. Um die Wartezeit vor Gericht möglichst kurz zu halten, hat der Bund den Richtern nun zugesagt, alle Planunterlagen zu übersenden, sobald sie in das Beteiligungsverfahren gehen. Darüber hinaus wollen die Beklagten den Gerichtssenat jeweils laufend über den Fortgang ihrer ergänzenden Verfahren unterrichten, heißt es in dem Brief. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich seit 2012 mit der Klage der Umweltverbände, die massive ökologisch negative Auswirkungen durch das umfangreiche Baggerprojekt auf die Elbe befürchten.

Bei einer öffentlichen Verhandlung im vergangenen Oktober haben die Richter dann eine Reihe von Mängeln in dem Planfeststellungsbeschluss kritisiert, die eine Nachbesserung der Pläne erforderlich machen. Dazu gehören die Überwachung der Schiffsgeschwindigkeiten, Auswirkungen auf Fische, Brutvögel und den besonders schützenswerten Schierlings-Wasserfenchel durch die Elbvertiefung. Doch die Untersuchungen dauern offenbar länger als erwartet: „Die dafür erforderlichen Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten, konnten aber bisher noch nicht so weit abgeschlossen werden, dass wir (...) binnen der uns zur Stellungnahme gesetzten Frist abgeschlossene Planunterlagen (...) zur Verfügung stellen können“, heißt es etwas verklausuliert in dem Brief an die Richter.

Entscheidung des EuGH zur Wasserrichtlinie

Zudem wissen die Beklagten immer noch nicht, wie sie mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Wasserrahmenrichtlinie umgehen sollen. Der EuGH war eingeschaltet worden, um das allgemein gehaltene Verbot zur Verschlechterung der Wasserqualität von Flüssen aus der Richtlinie zu konkretisieren.

Hamburg und dem Bund ist es dem Schreiben zufolge aber nach der Konkretisierung durch den EuGH immer noch nicht möglich einzuschätzen, ob die bisher eingereichten Unterlagen zur Elbvertiefung den Richtern ausreichen. Um festzustellen, wie sich das Verschlechterungsverbot auf die einzelnen Qualitätsmerkmale der Elbe auswirkt, sei eine „ergänzende Erfassung des Istzustands aller relevanten Qualitätskomponenten“ erforderlich.

Erst nach dieser Überprüfung können die Beklagten sagen, ob die Unterlagen ausreichen oder eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. Auch diese Prüfungen seien „aufgrund der Größe und der Komplexität des Vorhabens“ noch nicht abgeschlossen, teilen die Antragsteller den Richtern mit.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände notwendig

Die Wirtschaftsbehörde hat den neuen Fahrplan bestätigt: „Nachdem zwischenzeitlich der EuGH zum Verschlechterungsverbot entschieden hat, haben der Bund und Hamburg dem Bundesverwaltungsgericht ihre Vorstellungen zum weiteren Zeitplan mitgeteilt“, sagte Behördensprecher Richard Lemloh am Mittwoch. Wann das Urteil über die Elbvertiefung fällt, ließ er offen: Eine Entscheidung der Planfeststellungs-behörden über eine Planergänzung könnte im ersten Quartal 2016 erfolgen. „Ablauf und zeitliche Dauer des Verfahrens liegen dann in den Händen des Bundesverwaltungsgerichts“, sagte er lediglich.

Die klagenden Umweltverbände werden hier deutlicher. „Insgesamt rechnen wir nun nicht vor Mitte 2016 mit einer Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht“, sagte Manfred Braasch, Geschäftsführer des Bundes Umwelt und Naturschutz Hamburg (BUND). Durch die notwendigen Planänderungen werde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände notwendig. „Wir sind gespannt, was die Behörden an Heilungsversuchen vorlegen“, so Braasch.