IOC veröffentlicht Vertrag, den es mit dem Ausrichter der Spiele schließt. Welche Verpflichtung ginge Hamburg bei Unterzeichnung ein?

Der Host City Contract (Gastgebervertrag) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Internationalem Olympischem Komitee (IOC) auf der einen und Ausrichterstadt, Organisationskomitee (OK) und Deutschem Olympischem Sportbund (DOSB) auf der anderen Seite.

Das IOC stellt dabei weitreichende Forderungen: Hierzu zählen Zollfreiheit bei der Einfuhr von Waren im Zusammenhang mit den Spielen, wegfallende Visagebühren und erleichterte Einreisebestimmungen für Sportler, Funktionäre und Partner des IOC. Möglichkeiten hierzu sind nach nationalem und EU-Recht gegeben. Etwas anderes gilt für die vom IOC begehrten umfangreichen Steuerbefreiungen. Das deutsche Steuerrecht sieht diese nur zum Teil vor. Zur Umsetzung ist hier der politische Wille entscheidend.

Gastautor Dr. Matthias Trennt
Gastautor Dr. Matthias Trennt © privat | privat

Die Handschrift des IOC ist in dem Vertrag, der nicht zwischen den Parteien ausgehandelt wurde, weiterhin klar zu erkennen. Verantwortung und Kosten für Planung, Organisation, Finanzierung und Bereitstellung der Sportstätten obliegen den Ausrichtern: Stadt, OK und DOSB. Den größten Teil der olympischen Verwertungsmöglichkeiten – TV-Rechte, Lizenzvergaben, Sponsoren – behält sich das IOC vor. Auch beansprucht es einseitig das Recht, den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen zu kündigen. Und die Hüter der Ringe bestehen auf einem Haftungsausschluss, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für die Ausrichterstadt, das DOSB und das OK gilt diese Erleichterung nicht.

Juristisch hat Hamburg kaum Gestaltungsmöglichkeiten

Als Gegenleistung soll das OK für die Durchführung der Spiele – nicht für den Bau von Sportstätten oder Infrastruktur – vom IOC Zuwendungen im Wert von 1,7 Milliarden US-Dollar erhalten. Die Summe – in heute noch nicht garantierter Höhe – setzt sich zum einen aus Zahlungen von Anteilen aus der Fernsehvermarktung (410 Millionen) und anteiligen Sponsorengeldern (855 Millionen) zusammen. Das OK erhält mithin Zahlungen in Höhe von 1,265 Milliarden Dollar. Zum anderen erfolgen die Zuwendungen in Form der Bereitstellung des globalen TV-Signals (im Wert von 319 Millionen) und Beratungsleistungen des IOC (im Wert von 116 Millionen). Dem OK bleiben aber weitere Einnahmequellen: der Verkauf der elf Millionen Eintrittskarten und die nationale Vermarktung. Wird ein Gewinn erwirtschaftet, teilen ihn sich OK (60 Prozent), DOSB (20 Prozent) und IOC (20 Prozent).

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Aus OK-Sicht mögen diese Zuwendungen eine angemessene Kompensation für die Verpflichtungen darstellen. Für die Ausrichterstadt gilt dies nicht. Sie trägt die Kosten, nimmt aber nach dem Vertragswerk nicht an den Zuwendungen des IOC oder der Verteilung der Überschüsse teil. Der Vertrag erscheint insoweit unausgewogen.

Das IOC weiß um den Wert seiner Spiele. Die ausrichtende Stadt hat juristisch kaum Gestaltungsmöglichkeiten. Sollte Hamburg einen solchen Vertrag unterschreiben? Diese Entscheidung liegt in den Händen der Stadt und ihrer Bürger. Als Hamburger hoffe ich jedoch, dass Hamburg am Ende eines erfolgreichen Bewerbungsverfahrens vor diese Wahl gestellt wird.