Hamburg. Ein Papier des Rechnungshofs erinnert an die Kostenexplosion bei der Elbphilharmonie. Der Senat will die Hinweise „ernst nehmen“.
So deutlich hat noch keine Behörde auf die Euphoriebremse in Sachen Olympia-Bewerbung getreten. Ein Papier aus dem Rechnungshof, von Haus aus auf Sparsamkeit und nachhaltiges Wirtschaften getrimmt, warnt in eindringlichen Worten vor den bislang nicht kalkulierbaren finanziellen Risiken einer Bewerbung Hamburgs um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2024.
Auf 55 Seiten bewerten die Kontrolleure den aktuellen Sachstand und die erwartete Entwicklung des Projekts Olympia-Bewerbung. Viel Konkretes können die Finanzexperten des Rechnungshofs noch nicht präsentieren. „Es ergeben sich erhebliche Planungs- und typische Kostensteigerungsrisiken infolge des einstweilen unsicheren Planungsstandes“, lautet eine der zentralen Feststellungen in der „beratende Äußerung“ genannten Stellungnahme, die dem Abendblatt in einem „vertraulichen Entwurf“ vom 17. Juli vorliegt.
Die anderen, an der Olympia-Planung beteiligten Behörden erhalten derzeit Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge zu dem sogenannten „Prüferentwurf“ des Rechnungshofs zu erläutern.
Dann entscheidet das Leitungs-Kollegium der Kontrollbehörde mit Präsident Stefan Schulz (CDU) an der Spitze über die endgültige Fassung der Stellungnahme, die dann Senat und Bürgerschaft zugeleitet werden soll.
Mehrmals erinnern die Finanzkontrolleure an die negativen Erfahrungen der Stadt bei Planung und Bau der Elbphilharmonie, deren Kosten bekanntlich explodiert sind. Fast süffisant erfolgt der Hinweis auf eine 2012 veröffentlichte Studie der Universität Oxford, wonach „in der Vergangenheit der Finanzbedarf für Olympische und Paralympische Spiele regelmäßig wesentlich höher ausgefallen (ist), als siebeneinhalb Jahre zuvor zum Zeitpunkt der Bewerbung geplant“.
Kommentar: Olympia-Warnung für Hamburg ist politisch naiv
Kritisch bewerten die Autoren den frühen Zeitpunkt des Bürgerschaftsreferendums, bei dem die Hamburger am 29. November verbindlich über Ja oder Nein zu Olympia abstimmen sollen. Zu diesem Zeitpunkt, sogar achteinhalb Jahre vor der möglichen Ausrichtung der Spiele, gebe es noch „keine abgeschlossenen Bedarfsplanungen, keinen belastbaren Finanzrahmen für alle erforderlichen Maßnahmen, kein verbindliches Finanzierungskonzept und keine angemessene Kosten-Nutzen-Untersuchung“.
Gefahr, dass Olympiabedingte Investitionen bevorzugt werden
Die frühzeitige Klärung der Frage, ob die Hamburger Olympia überhaupt wollen, und die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Haushaltsführung, schlössen sich aber nicht aus. „Im Hinblick auf die unzureichende Erkenntnislage zum Zeitpunkt des Bürgerschaftsreferendums erscheint es geboten, dass die Bürgerschaft im Blick behält, rechtzeitig vor Abschluss des Gastgeberstadtvertrages (mit dem IOC, die Red.) im Sommer 2017 die dann bekannten Fakten, Chancen und Risiken ... erneut zu bewerten“, heißt es in der Stellungnahme.
Was das in der Konsequenz bedeutet, machen die Autoren sehr deutlich: „Der Rechnungshof hält eine irreversible Bindung an das Ergebnis des Bürgerschaftsreferendums für unvertretbar.“ Im Ergebnis würde das bedeuten, „dass weder den Bürgern noch dem Senat, noch der Bürgerschaft Handlungsoptionen verblieben, um Schaden von der Stadt abzuwenden“. Und zwar dann, wenn die Kosten plötzlich doch völlig aus dem Ruder liefen oder deutlich wird, dass die von 2020 an geltende Schuldenbremse für Hamburg nicht mehr einzuhalten wäre.
Laut Verfassung sind Referenden in der Tat verbindlich. „Die Bindung kann jedoch durch einen Beschluss der Bürgerschaft beseitigt werden“, heißt es in dem Rechnungshofpapier. „Auf diese Option sollte die Bürgerschaft bereits vor dem Referendum ausdrücklich hinweisen.“ Ganz so einfach ist es wiederum nicht, den per Referendum einmal artikulierten Willen des Volkes zu kippen. Zweieinhalb Prozent der Wahlberechtigten können einen erneuten Volksentscheid über die von der Bürgerschaft geplanten Änderungen erzwingen. In Wahrheit dürfte dieser Weg eher theoretischer Natur sein.
Die Autoren warnen vor der Gefahr, „dass aufgrund zusätzlicher olympiabedingter Investitionen auf notwendige Investitionen in vorhandenes Infrastrukturvermögen verzichtet werden könnte“. Dieser „Substanzverzehr“ wäre eine „bedenkliche Entwicklung“.
Hinweise unf Warnungen werden „ernst genommen“
Ein besonderes Augenmerk lenkt das Papier auf die „Gastgeberstadtverträge“, die die Austragungsstädte mit dem IOC abschließen. Ausgehend vom Beispiel des Vertrages aus Anlass der später gescheiterten Bewerbung Münchens um die Winterspiele 2018 heißt es: „Die sich daraus ergebende, nahezu vollständige Verlagerung aller Risiken, insbesondere auch der Haftungsrisiken, auf die Freie und Hansestadt Hamburg führt zu einer deutlichen Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung.“ Der Vertrag für 2024, den das IOC am 15. September vorlegen will, wird jedoch wohl anders aussehen.
„Der Respekt vor der wichtigen Institution des Rechnungshofs verbietet es, frühe Entwürfe einer Stellungnahme öffentlich zu kommentieren“, sagte Senatssprecher Sebastian Schaffer. Unabhängig davon sei es „völlig in Ordnung, dass der Rechnungshof auf Risiken hinweist und ganz genau hinsieht“. Schaffer: „Wir rechnen so gründlich wie möglich und nehmen die Hinweise des Rechnungshofs ernst.“
Ganz anders die Reaktion der Olympia-Gegner: „Jetzt bleibt nur die Konsequenz, sich direkt an die Seite von Boston zu stellen und die Bewerbung ohne Referendum zurückzuziehen“, sagte Horst Domnick von der Volksinitiative „Stop Olympia Hamburg“. Dirk Seifert vom Bündnis „NOlympia“ forderte: „Es muss endlich Schluss sein mit der Schönrednerei durch Senat und Wirtschaft!“