Hamburg. Der Rechnungshof kritisiert auch den frühen Zeitpunkt des Referendums. Einen belastbaren Finanzrahmen werde es dann noch nicht geben.

Das ist kein Rückenwind für die Bemühungen Hamburgs um die Austragung der Olympischen Spiele 2024: Der Rechnungshof der Hansestadt warnt in einer 55-seitigen, vertraulichen Stellungnahme, die dem Hamburger Abendblatt vorliegt, eindringlich vor den finanziellen Risiken, die das Weltsportereignis mit sich bringen könne.

Vor allem kritisiert der Rechnungshof den frühen Zeitpunkt des Bürgerschaftsreferendums, bei dem die Hamburger am 29. November verbindlich über Ja oder Nein zu Olympia abstimmen sollen. Zu diesem Zeitpunkt gebe es noch „keine abgeschlossenen Bedarfsplanungen, keinen belastbaren Finanzrahmen für alle erforderlichen Maßnahmen, kein verbindliches Finanzierungskonzept und keine angemessene Nutzen-Kosten-Untersuchung“. Dem stünden „erhebliche Planungsrisiken und Kostensteigerungsrisiken“ gegenüber.

Kritik an irrevesibler Bindung

„Der Rechnungshof hält vor diesem Hintergrund eine irreversible Bindung an das Ergebnis des Bürgerschaftsreferendums für unvertretbar“, heißt es in der „Beratenden Äußerung“ der Kontrollbehörde sehr deutlich. Allein die Bürgerschaft könne nach der Verfassung „die Bindung an den Beschluss (des Referendums, die Red.) beseitigen“. Mit anderem Worten: Die Bürgerschaft solle im schlimmsten Fall das Votum der Bürger kippen und die Olympia-Bewerbung Hamburgs zurückziehen. Ursachen für eine solche Kehrtwende könnten aus Sicht des Rechnungshofs unter anderem erhebliche Kostensteigerungen und „die Unmöglichkeit oder ernsthafte Gefährdung der Einhaltung der vom Grundgesetz vorgegebenen Schuldenbremse“ sein.

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Eindringlich warnt der Rechnungshof vor der Gefahr, dass „aufgrund zusätzlicher olympiabedingter Investitionen auf notwendige Investitionen in vorhandenes Infrastrukturvermögen verzichtet werden könnte“. Dieser „Substanzverzehr“ wäre eine „bedenkliche Entwicklung“.

Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung

Kritisch sieht der Rechnungshof am Beispiel der später gescheiterten Münchener Bewerbung um die Winterspiele 2018 auch die „Gastgeberstadtverträge“, die die Austragungsstädte mit dem IOC abschließen. „Die sich daraus ergebende , nahezu vollständige Verlagerung aller Risiken, insbesondere auch der Haftungsrisiken, auf die Freie und Hansestadt Hamburg führt zu einer deutlichen Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung“, heißt es in der Stellungnahme unmissverständlich. Das IOC will den Gastgeberstadtvertrag für die Spiele 2024 am 15. September vorlegen, so dass in diesem Punkt Klarheit vor dem Referendum am 29. November herrschen dürfte.

„Das Papier bestätigt unsere Kritik, dass am Ende Hamburger die Zeche zahlen. Die Bedenken des Rechnungshofs sind ernst zu nehmen“, sagte Sabine Lafrentz, Vertrauensperson der Volksinitiative „Stop Olympia Hamburg“ in einer ersten Reaktion. „Vor dem Hintergrund der Äußerungen des Rechnungshofs bleibt nur die Konsequenz, sich direkt an die Seite von Boston zu stellen ,und die Bewerbung ohne Referendum zurückzuziehen“, sagte Vertrauensmann Horst Domnick.