Hamburg. Ab Januar 2017 soll zudem das Hamburger Mindestlohngesetz außer Kraft gesetzt werden. Das Ziel: Weniger Bürokratie.
Empfänger des Mindestlohns in öffentlichen Unternehmen oder in von der Stadt beauftragten Firmen erhalten in Hamburg von Oktober an mehr Geld. „Wir erhöhen den Hamburger Mindestlohn um zwei Prozent auf 8,67 Euro“, sagte Sozialsenator Detlef Scheele am Dienstag.
In der Hansestadt gilt seit 2013 ein Landesmindestlohngesetz, das alle städtischen Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern brutto mindestens 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen. Gleiches gilt seither auch für alle Firmen, die in irgendeiner Form mit der Stadt zusammenarbeiten. Betroffen seien unter anderem Reinigungskräfte am Universitätsklinikum UKE oder Wachleute in Museen.
Zudem beschloss der Senat nach eigenen Angaben, das Hamburger Mindestlohngesetz zum 1. Januar 2017 wieder außer Kraft zu setzen, da dann sämtliche Ausnahmeregelungen des Bundesmindestlohngesetzes ausgelaufen seien und die Bundesregelung auch in Hamburg gelten könne.
„Es macht aus Sicht des Senats gar keinen Sinn, zwei unterschiedliche Mindestlöhne nebeneinanderstehen zu haben - einen für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes beziehungsweise der angeschlossenen Unternehmen und einen für den ganzen Rest“, sagte Scheele. Das sei zu viel der Bürokratie.