Hamburg. Mieterverein muss ihn von Internetseite nehmen. Grundeigentümerverband begrüßt Entscheidung
Der Mieterverein muss seinen Mietpreischeck vorerst von seiner Internetseite nehmen. Das Landgericht Hamburg verbot am Mittwoch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung dem Verein, über seine Internetseite diesen Service anzubieten. Für den Fall einer Zuwiderhandlung drohe Vereinschef Eckard Pahlke Ordnungshaft oder ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, heißt es in dem Beschluss. Der Streitwert wurde auf 100.000 Euro festgelegt. Der Mieterverein kann dagegen Widerspruch einlegen.
Der Beschluss, der auf eine Anzeige des Grundeigentümerverbands hin zustande kam, wird mit mangelnder Differenzierung begründet. Der Mietpreischeck dürfe nicht angeboten werden, „ohne zugleich eine Differenzierung des Mietobjektes nach Art und/oder Beschaffenheit und/oder individueller Wohnlage vorzunehmen und/oder soweit die (...) Vormiete unberücksichtigt bleibt“.
Der Mieterverein zu Hamburg bietet seit dem 1. Juli auf seiner Internetseite den sogenannten Mietpreischeck an. Dabei können Mieter die Daten zu ihrer Wohnung und ihrer Miete eingeben. Wenige Klicks später erfahren sie, ob die Miete ihrer Wohnung gegen die Regeln der seit dem 1. Juli geltenden Mietpreisbremse verstößt.
Der Vorsitzende des Grundeigentümerverbands, Heinrich Stüven, erklärte zu dem Gerichtsbeschluss: „Damit stellt das Landgericht klar, dass auch der Mieterverein sich an geltendes Recht zu halten hat und nicht in einer Parallelwelt lebt. Es kann nicht sein, dass ein Verein der hauptsächlich Juristen beschäftigt, sich außerhalb des Rechts stellt.“
Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg bedauerte, dass der Grundeigentümerverband „den Versuch unternehme, den Mieterverein mit einem hohen Streitwert und mit gerichtlicher Hilfe einzuschüchtern“.