Hamburg. Wie das Abendblatt erfuhr, wird der Europäische Gerichtshof bereits am 1. Juli sein Urteil zur Elbvertiefung verkünden.
In der gerichtlichen Auseinandersetzung über die geplanten Baumaßnahmen zur Vertiefung von Weser und Elbe steht eine wichtige Vorentscheidung an. Wie das Abendblatt erfuhr wird der Europäische Gerichtshof EuGH am 1. Juli über die Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) gegen die Projekte sein Urteil verkünden.
Im Wesentlichen geht es dabei um den Vorwurf, dass die Bauvorhaben gegen die geltende Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union verstoßen sollen. Diese Richtlinie sieht ein Verbot zur Verschlechterung der Wasserqualität europäischer Binnengewässer vor.
Die Vorhabenträger, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Stadt Hamburg, haben vor dem Bundesverwaltungsgericht bereits eingeräumt, dass durch die Baumaßnahmen in der Fahrrinne der Elbe eine gewisse Verschlechterung der Qualität nicht auszuschließen ist, das Vorhaben aber zugleich volkswirtschaftlich so bedeutsam ist, das eine Ausnahmeregelung getroffen werden sollte.
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht den EuGH in Luxemburg angerufen. Der Generalstaatsanwalt des europäischen Gerichts, Nilo Jääskinen, hatte bereits am 23. Oktober 2014 in seinem Antrag deutlich gemacht, dass das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie generell gilt, aber auch Ausnahmen zugelassen sind. Diese gelten aber nur wenn alle machbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um die negativen Auswirkungen auf den Wasserkörper zu vermeiden.
Sollte der EuGH die Ausnahmen anerkennen, könnte der Bundesgerichtshof noch in diesem Jahr abschließend über die Elbvertiefung entscheiden. (mk)