Hamburg . Zunächst hieß es, dass die Elterninitiativen ab Freitag nicht mehr tätig sein dürften. Jetzt werden Kompromisse gesucht.
Sind es die Auswirkungen des Elternprotests oder doch Kommunikationsprobleme? Offenbar schließt die zwischen Ver.di und Ebkinder-Kitas getroffene Notdienstvereinbarung die selbstorganisierte Betreuung durch Eltern in bestreikten Kindertagesstätten doch nicht aus. Zunächst berichteten unter anderem Eltern der Kita Rellinger Straße, sie müssten die von ihnen initiierte Notbetreuung der Kinder am Freitag einstellen, weil ihre Kita geschlossen werde.
Grund für die drohende Schließung ist die Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Geschäftsführung, dass nur die Hälfte der 180 Elbkinder-Kitas geöffnet bleiben darf. Daher werden jeweils zwei Kitas zu „Notdienst-Tandems“ zusammengeschlossen; ab Freitag soll dort flächendeckend die Betreuung von insgesamt mehr als 10.000 Kindern sichergestellt sein.
„Wir können es nicht jedem recht machen“, sagt Elbkinder-Geschäftsführerin Franziska Larrá. „Aber wir wollen auf keinen Fall die Elterninitiativen, die die Notbetreuung bislang so toll aufrecht gehalten haben, zerstören.“ Daher bemühe man sich, Kompromisse zu finden. Sollte die Elternbetreuung in einer der großen Kitas stattgefunden haben, die jetzt als Notdienst-Einrichtung benötigt werde, biete man den Eltern für ihre selbstorganisierte Betreuung dort Räume an, sofern die Möglichkeit dazu besteht. Sind in der Einrichtung nicht genug Räume vorhanden, überlasse man ihnen Räume in einer geschlossenen Nachbar-Kita.
Auf Erzieher, die nicht am Streik teilgenommen und sich an der Notbetreuung beteiligt haben, müssen die Eltern dann aber verzichten. Sie werden als Erste zum Notdienst verpflichtet. Zwar darf man bei einer Notdienst-Vereinbarung den benötigten streikenden Gewerkschaftsmitgliedern ihr Grundrecht auf Streik entziehen, will davon aber nur in möglichst wenigen Fällen Gebrauch machen.
Voraussetzung für die Fortführung der Elternbetreuung an den Kitas ist nach Ver.di-Angaben, dass es sich um durch den Streik geschlossene Einrichtungen handelt und nicht um solche, in denen ein Notdienst vereinbart wurde.