Hamburg. Damit reicht künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um ein Bürgerschaftsreferendum zu beschließen. FDP, Linke und AfD stimmten dagegen.

Die Hamburger können in einem halben Jahr über die Olympia-Bewerbung der Hansestadt abstimmen. Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Donnerstag den Weg für das geplante Olympia-Referendum freigemacht. Dafür änderte das Parlament mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und AfD und damit mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit die Verfassung der Hansestadt.

Auf Anregung oder mit Zustimmung des Senats kann die Bürgerschaft künftig mit Zwei-Drittel-Mehrheit ein sogenanntes Bürgerschaftsreferendum beschließen, auch zu anderen Themen mit „grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung“. Bereits Ende November sollen die Hamburger über die Bewerbung um die Olympischen Spiele 2024 abstimmen.

Linke: "Ernste Gefahr für die Volksgesetzgebung in Hamburg"

Kritik an dem Vorstoß von SPD, Grünen und CDU kommt unter anderem von den Linken. „Nach wie vor sind wir überzeugt, dass diese im Schweinsgalopp durchgezogene Verfassungsänderung eine ernste Gefahr für die Volksgesetzgebung in Hamburg ist“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linke-Fraktion, Heike Sudmann. Kritikpunkte seien zwar im Ausführungsgesetz aufgenommen worden. „Aber auch ein gutes Ausführungsgesetz kann eine schlechte Verfassungsänderung nicht retten.“

Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) sagte, es werde ohne Not in die sensible Balance von Bürgern und Politik eingegriffen. „Eine "Lex Olympia" hätte gereicht.“

Der Verein „Mehr Demokratie“ befürchtet, dass ein „Referendum von oben“ die „Volksgesetzgebung von unten“ aushebeln könnte. Die Online-Petition „Rettet den Volksentscheid“ haben bisher 52 000 Bürger unterstützt. „Volksinitiativen zum selben Thema, aber mit anderer Zielsetzung sind praktisch nicht möglich“, heißt es in der Online-Petition von Manfred Brandt von „Mehr Demokratie“.

Zugeständnisse in das Ausführungsgesetz aufgenommen

Um auf die Bedenken der Kritiker einzugehen, haben die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen einige Zugeständnisse in das sogenannte Ausführungsgesetz aufgenommen, das am Donnerstag ebenfalls beschlossen wurde.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Dressel wies Szenarien mit „Verschwörungstheorie-Charakter“ zurück. Für so etwas gäbe es keine Zwei-Drittel-Mehrheit. Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte, die Petition sei überflüssig. „Der Volksentscheid braucht aber nicht gerettet werden, denn er ist trotz der vielen Spekulationen von interessierter Seite überhaupt nicht in Gefahr.“

Auch die verfassungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Karin Prien, kritisierte die Gegner der Verfassungsänderung. „Die Gegner müssen sich jetzt fragen lassen, warum sie mehr demokratische Beteiligung ablehnen und was ihre wahren Motive für die völlig überzogene Kritik sind.“ Der Grünen-Abgeordnete Farid Müller verwies darauf, dass in Bremen sogar nur 25 Prozent der Abgeordneten ein solches Referendum auf den Weg bringen können. In Hamburg sei dazu eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Kritik von Volksinitiativen

Das Ausführungsgesetz könne die Fehler der Verfassungsänderung nicht heilen, kritisiert „Mehr Demokratie“. Das Gesetz könne mit einfacher Mehrheit geändert werden. Brandt und einige Mitstreiter haben am vergangenen Dienstag zwei Volksinitiativen nach altem Recht eingebracht.

Die Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ fordert, dass Änderungen der Verfassung und des Wahlrechts sowie Gesetze zu Volksabstimmungsverfahren nur mit Zustimmung des Volkes erfolgen können. Mit der Initiative „Lex Olympia“ wird ein Verfahren vorgeschlagen, mit dem eine Volksabstimmung über die Olympia- Bewerbung ein Einzelfall bleiben soll.