Neustadt. Auftragsmörder Peter Zantop sitzt wohl lebenslang im Gefängnis – weil er einen Mitgefangenen attackierte, muss er wieder vor Gericht.

Mord- und Gewalttaten pflastern seinen Weg – Peter Zantop gilt als einer der brutalsten und gefährlichsten Verbrecher der Hamburger Kriminalgeschichte und auch als einer der unbequemsten Angeklagten im Gerichtssaal. Nach einer Attacke im Gefängnis steht der 56-Jährige nun erneut vor Gericht.

In der JVA Fuhlsbüttel soll Zantop im Februar 2014 einem Mitgefangenen eine Schale mit heißem Essen gezielt ins Gesicht geworfen haben. Das Opfer erlitt Verbrennungen ersten und zweiten Grades am Ohr und am Unterarm, eine Wunde am Ohr entzündete sich. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Vom kommenden Freitag an verhandelt das Amtsgericht Mitte gegen Zantop, der bereits seit zwölf Jahren in der JVA Fuhlsbüttel sitzt. 2003 verurteilte ihn das Landgericht wegen zweier Auftragsmorde und eines Raubes zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Im Klartext: Zantop kommt wohl nie wieder auf freien Fuß.

Der 56-Jährige gilt als hochkriminell, hat den Großteil seines Lebens hinter Gittern verbracht. 1980, da ist Zantop gerade mal 21 Jahre alt, wird er nach mehreren Raubüberfällen auf Banken und Tankstellen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Im Juni 1998, wenige Monate nach seiner Entlassung, ermordet er den schwedischen Autohändler Stellan Alfredsson auf einem Schrottplatz am Moorburger Elbdeich – mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe. Angeblich will sein Auftraggeber, der später mit Zantop angeklagte Mehmet Y., verhindern, dass Alfredsson ihn mit seiner Aussage vor einem schwedischen Gericht schwer belastet. 50.000 Euro soll Zantop für den Auftragsmord kassiert haben.

Im Januar 1999 schlägt Zantop erneut zu. Als Paketbote getarnt, klingelt er an der Tür des ehemaligen Immobilienmaklers Günter Steppan am Mundsburger Damm. Er überwältigt den 70-Jährigen, zertrümmert seinen Schädel mit einem Hammer und sticht 32-mal auf ihn ein. Steppans Lebensgefährtin Hella E. wird mit fünf Stichen lebensgefährlich verletzt. Als Anstifter in diesem Fall wird im Juni 2002 der Kaufmann Jörgen K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die beiden kennen sich aus der Haft und von gemeinsam besuchten Veranstaltungen der PDS in Harburg. Das Gericht ist überzeugt, dass sich Jörgen K. an Steppan rächen wollte – weil der Rentner ihn nach einem Streit um Prostituierte bei der Polizei verpfiffen und so ins Gefängnis gebracht habe. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil jedoch auf. Im März 2005 schließlich wird Jörgen K. zu elf Jahren Haft wegen Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. K. habe Zantop zwar „zur Tat bestimmt“. Ihm sei jedoch nicht nachzuweisen, dass er auch den Vorsatz hatte, Steppan umbringen zu lassen.

Der Prozess gegen Lohnmörder Zantop geht als einer der langwierigsten, teuersten und schwierigsten in die Hamburger Justizgeschichte ein. Dreieinhalb Jahre wird verhandelt, fast 300 Sitzungstage und 150 Zeugenbefragungen sind nötig, um den Fall aufzuklären, die sechs Verteidiger der drei Angeklagten stellen mehr als 600 Beweisanträge. Zantop selbst lässt sich vom (inzwischen verstorbenen) Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger vertreten. Als Rieger am Ende fünf Tage lang plädiert, setzen ihm die Richter eine zeitliche Frist. Ein absolutes Novum.

Nicht nur der Beschluss, sondern auch das degoutante Auftreten des Angeklagten sorgt für Furore: Zantop lässt kaum eine Gelegenheit aus, um zu bekunden, wie sehr er das Gericht verachtet, wie langweilig er den Prozess findet. Im Saal geht er auf Richter los, pöbelt, spuckt, schickt Briefe mit Fäkalien. Zeitweise verfolgt er die Verhandlung deshalb gefesselt in einem Glaskasten und wird schließlich vom Prozess ausgeschlossen. Noch unklar ist, ob deshalb auch beim aktuellen Prozess gegen Zantop die Sicherheitsvorkehrungen heraufgesetzt werden.