Hamburg. „Mehr Demokratie“ wirft SPD, CDU und Grünen „gesetzgeberischen Murks“ vor. FDP spricht von „Obrigkeits-Abstimmungen“.

Die Kritiker der Einführung von generellen Referenden in die Verfassung lassen sich nicht überzeugen. Noch bevor der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft am gestrigen Dienstagabend im Rathaus zu einer abschließenden Beratung zusammenkam, forderte der Verein „Mehr Demokratie“ die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen auf, ihr Vorhaben zu stoppen. „Das sieht nach gesetzgeberischem Murks aus. Selbst Juristen, die in der Sache einigermaßen drin stecken, werden damit ihre Schwierigkeiten haben“, sagte „Mehr Demokratie“-Sprecher Manfred Brandt.

„Mehr Demokratie“ sowie die oppositionellen Fraktionen von FDP und Linken sind für ein einmaliges Referendum, also eine von Senat und Bürgerschaft angestoßene Volksabstimmung „von oben“ – eine Lex Olympia. Nach der Abstimmung könnten die Erfahrungen ohne Zeitdruck ausgewertet werden. Erst danach sollte die Bürgerschaft über die Frage genereller Referenden entscheiden. „Wir lehnen ein hektisch konstruiertes dauerhaftes Einfallstor für Obrigkeits-Abstimmungen über willkürlich gewählte Themen ab“, sagte die FDP-Vize-Fraktionschefin Anna von Treuenfels.

Wie berichtet, waren SPD, CDU und Grüne den Bedenken der Kritiker im Entwurf für ein Ausführungsgesetz zur erforderlichen Verfassungsänderung zu einem erheblichen Teil entgegen gekommen. So sollen vor allem Volksinitiativen, die zum gleichen Thema wie ein Referendum gestartet werden, in ihren Rechten und Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Unter anderem sollen Senat und Bürgerschaft ihre Absicht, ein Referendum zu einem Thema zu starten, bereits ein halbes Jahr vorher „in geeigneter Weise“ öffentlich bekannt machen. Das soll Gegnern die Chance geben, sich ihrerseits in Position zu bringen. Noch einmal mindestens vier Monate sollen zwischen dem Beschluss, ein Referendum einzuleiten, und der eigentlichen Abstimmung liegen.

„Das Ausführungsgesetz kann nicht heilen, was in der Verfassung festgezurrt werden soll“, sagte Brandt. Im Kern geht es jetzt noch um folgenden Streitpunkt: Brandt und seine Mitstreiter behaupten, dass alle neuen oder schon laufenden Volksinitiativen, die sich nicht an einem Referendum mit einer Gegenvorlage beteiligen wollen, in dem Moment „tot“ seien, in dem die Volksabstimmung „von oben“ gestartet wird.

Dieser Sichtweise widersprach Landeswahlleiter Willi Beiß im Ausschuss entschieden. „Der Start eines Referendums hat keinerlei Auswirkungen auf laufende Initiativen“, sagte Beiß. Die Sperrwirkung – für die Dauer der Legislaturperiode, mindestens aber drei Jahre – setze erst ein, wenn ein Referendum erfolgreich abgeschlossen sei. „Auch die Zulässigkeit von Volksinitiativen wird ein von der Bürgerschaft eingeleitetes Referendum in keiner Weise tangieren“, so Beiß.

Einig waren sich alle Fraktionen lediglich beim Termin für das Olympia-Referendum, das am 29. November abgehalten werden soll.