Hamburg. „Olympia-Referendum“ in Hamburg rückt näher. Bürgerschaft beschloss Verfassungsänderung in erster Lesung. Entschieden wird Ende Mai.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat einen wichtigen Schritt hin zu einem „Olympia-Referendum“ gemacht. Die Parlamentarier beschlossen am Donnerstagabend mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und AfD in erster Lesung eine Verfassungsänderung, um Hamburgs Bürgern eine Abstimmung über Olympische Spiele 2024 in der Hansestadt zu ermöglichen. In zweiter Lesung und damit endgültig entscheiden will das Parlament am 28. Mai. Dann soll voraussichtlich auch der Tag des Referendums festgelegt werden. Bislang im Raum steht ein Sonntag im November. Kritik kam unter anderem von den Linken, der FDP und vom Verein Mehr Demokratie. Sie sehen durch das angedachte „Referendum von oben“ die „Volksgesetzgebung von unten“ ausgehebelt.
SPD, Grüne und CDU wollen die Verfassung dahingehend ändern, dass Senat und Bürgerschaft mit einer Zweidrittel-Mehrheit Gesetzentwürfe oder andere Vorlagen von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung direkt dem Volk zur Entscheidung vorlegen können. Das sogenannte Bürgerschaftsreferendum gilt dann als angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten zustimmt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Abstimmung nicht mit einer Bürgerschafts- oder Bundestagswahl zusammenfällt - was beim „Olympia-Referendum“ der Fall wäre.
Für den Verein Mehr Demokratie wäre diese Verfassungsänderung ein „Putsch von oben“. Dann könnten Volksinitiativen von unten jederzeit durch die Einleitung eines Referendums, also einer Volksabstimmung von oben, ausgehebelt werden, kritisierte der Verein. „Das soll und wird unliebsame Volksinitiativen ersticken.“ Der Rückkauf der Energienetze, die Schulinitiative oder die Änderung des Wahlrechts wären damit nicht zustande gekommen, ist der Verein überzeugt.
Auch die Linken und die FDP lehnten die Pläne von SPD, Grünen und CDU ab. „Was bald 70 Jahre eine gute Grundlage für Hamburgs moderne Demokratie ist, darf nicht im Handumdrehen mit der Möglichkeit neuer Dauerreferenden aus dem Rathaus aus dem Gleichgewicht gebracht werden“, warnte FDP-Fraktionsvize Anna von Treuenfels. Die Linken-Verfassungsexpertin Christiane Schneider sprach von einem Angriff auf die direkte Demokratie. „Ziel ist ihre Aushöhlung, die Möglichkeit, direktdemokratische Beteiligung in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu unterlaufen.“
FDP und Linke setzen auf „Lex Olympia“
FDP wie Linke wollen ebenfalls ein verbindliches Referendum, setzen aber auf eine „Lex Olympia“. Auch dafür müsste zwar die Verfassung geändert werden. Doch wäre das Gesetz dann allein für die Olympia-Abstimmung gültig, könnte für andere Themen nicht angewandt werden. Die Anträge beider Fraktionen wurden jedoch mehrheitlich abgelehnt. Zuvor hatten Sachverständige in einer Expertenanhörung des Verfassungsausschusses ebenfalls für eine „Lex Olympia“ plädiert.
SPD, Grüne und CDU verteidigten dagegen ihr geplantes Vorgehen. „Die hohen Hürden, wie die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, die das gesamte Verfahren prägen, zeigen deutlich, dass hier verantwortungsvoll von dem neuen Instrument Gebrauch gemacht werden wird“, erklärte der SPD-Verfassungsexperte Olaf Steinbiß. Die Anwendung sei auf Projekte von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung beschränkt. „Ein solcher Anwendungsfall ist die Olympiabewerbung, an deren Größenordnung und Grad der Bedeutung sich zukünftige Vorschläge für Referenden messen lassen müssen.“ (dpa)