Hamburg. SPD, CDU und Grüne wollen im Streit um die Einführung von Referenden die Position von Volksinitiativen stärken.

Die breite Bürgerschaftskoalition von SPD, CDU und Grünen, die die Möglichkeit von Referenden als Volksabstimmungen „von oben“ in die Verfassung schreiben will, kommt ihren Kritikern weit entgegen. Gegenpositionen und Gegenvorlagen von Volksinitiativen zu einem Referendum – erster Anwendungsfall ist die Abstimmung über die Olympia-Bewerbung – sollen leichter möglich sein. Die Details soll ein Ausführungsgesetz zur Verfassungsänderung regeln, zu dem die drei Fraktionen jetzt einen als Diskussionsgrundlage bezeichneten Entwurf vorgelegt haben.

Kritiker wie der Verein „Mehr Demokratie“ hatten moniert, dass mit von Senat und Bürgerschaft eingeleiteten Referenden Volksinitiativen ausgehebelt und die direkte Demokratie insgesamt beschädigt werden könnten. „Uns geht es um eine faire Verfahrensgestaltung“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel am gestrigen Montag. „Das ist ein sehr weites Entgegenkommen, aber es ist noch vertretbar“, sagte CDU-Vizefraktionschefin Karin Prien, die sich nun „mehr Mäßigung in der öffentlichen Debatte“ wünscht. Unter anderem war der Bürgerschaftsmehrheit vorgeworfen worden, mit den Referendums-Plänen einen Angriff auf die Gewaltenteilung zu starten. „Wir bemühen uns, die Ängste wegen der Volksgesetzgebung zu zerstreuen“, sagte Grünen-Fraktionschef Anjes Tjarks.

Ein zentraler Kritikpunkt war die angeblich zu kurze Zeitspanne zwischen der Entscheidung von Senat und Bürgerschaft, ein Referendum zu starten, und dem Zeitpunkt der Abstimmung. Die kurze Frist benachteilige Volksinitiativen, die eine Abstimmung zum selben Gegenstand mit einer anderen Tendenz planten. Die Gründung von Gegeninitiativen sei praktisch kaum mehr möglich. Hier setzen SPD, CDU und Grüne nun an: Senat und Bürgerschaft müssen sechs Monate vor dem Beschluss, ein konkretes Referendum zu starten, „in geeigneter Weise die Öffentlichkeit über ihre Absicht“ informieren. Innerhalb des halben Jahres haben Gegeninitiativen die Chance, sich zu gründen.

Außerdem sollen mindestens vier Monate zwischen dem Beschluss über ein Referendum und der Abstimmung liegen. „Insgesamt sind es also zehn Monate, die Volksinitiativen zur Verfügung haben, um sich zu positionieren“, sagte Dressel. Außerdem müssen Senat und Bürgerschaft mit dem Beschluss, ein Referendum zu starten, zugleich den Termin für die Abstimmung festlegen. So wollen SPD, CDU und Grüne dem Vorwurf begegnen, die Bürgerschaft könne ein zwar beschlossenes Referendum auf unbestimmte Zeit verschieben, um schon gegründete Volksinitiativen ins Leere laufen zu lassen.

Warum spielen mögliche Volksinitiativen eine so große Rolle in der Diskussion? Es soll gerade auch nach dem Willen der Bürgerschaft die Möglichkeit geben, dass Initiativen „von unten“, also aus dem Volk, mit einer anderen Fragestellung und Zielrichtung zum gleichen Thema gleichberechtigt neben dem Referendum zur Abstimmung gestellt werden. Umgekehrt kann die Bürgerschaft auch eine Gegenvorlage zu einer von einer Volksinitiative entwickelten Frage in einem Volksentscheid zur Abstimmung stellen. Dies ist etwa beim erfolgreichen Volksentscheid gegen die Einführung der Primarschule der Fall gewesen.

Sollte es keine Volksinitiative gegen ein geplantes Referendum geben – wie dies bislang jedenfalls beim Thema Olympia der Fall ist –, wollen SPD, Grüne und CDU trotzdem ermöglichen, dass Gegenpositionen angemessen im Abstimmungsheft dargestellt werden. Wem es gelingt, innerhalb von drei Wochen 10.000 Unterschriften für sein Anliegen zu sammeln (etwa gegen eine Olympia-Bewerbung), dessen Argumente sollen als Gegenposition zu Senat und Bürgerschaft den Unterlagen zur Abstimmung beigefügt werden.

Und selbst wenn es niemandem gelingen sollte, 10.000 Unterschriften gegen die Position von Senat und Bürgerschaft zu sammeln, soll den Gegnern (der Olympia-Bewerbung, um beim Beispiel zu bleiben) angemessen Platz eingeräumt werden. Der Vorschlag von SPD, Grünen und CDU sieht vor, dass die Bürgerschaft mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen kann, eine Gegenposition in das Unterlagenheft aufzunehmen, „wenn die Meinungsvielfalt es erfordert“.

Manfred Brandt, den Sprecher von „Mehr Demokratie“, überzeugt das alles nicht. „Das Ausführungsgesetz kann nicht heilen, was in der Verfassung festgelegt ist“, sagte Brandt. Das schaffe „Missbrauchsmöglichkeiten“. Die Bürgerschaft plane Regelungen für Referenden, „wie wir sie aus Ländern mit anderen Systemen als unserem demokratischen kennen“. Als Beispiel nannte Brandt Ungarn. „Ich bin stinksauer, dass die Bürgerschaft jetzt auch noch im Schweinsgalopp das Ausführungsgesetz beschließen will“, sagte der Sprecher von „Mehr Demokratie“.