Hamburg/Lübeck/Kiel . Behörde in Hamburg empfiehlt Rückzahlung, die Entscheidung liegt aber bei den Trägern. Wie es in den anderen Bundeländern geregelt ist.
Beim Streik der kommunalen Kitas können betroffene Eltern in Norddeutschland nur teilweise auf eine Rückerstattung der Gebühren hoffen. Die Sozialbehörde in Hamburg empfehle zwar eine Rückzahlung, die Entscheidung liege aber bei den einzelnen Trägern, sagte ein Sprecher der Sozialbehörde.
Eine generelle Erstattung der Elternbeiträge komme in Schleswig-Holstein nicht infrage, sagte Gemeindetag-Geschäftsführer Jörg Bülow. Man berufe sich bei dem Streik auf höhere Gewalt. In Kiel und Lübeck habe man hingegen bereits beschlossen, Eltern die gesamten Beiträge und Verpflegungsgelder für den Zeitraum des Streiks zurückzuzahlen. (dpa)