Hamburg . Eine Hamburgerin will vor Gericht erreichen, dass Gefahrengebiete grundsätzlich verboten werden. Am Mittwoch wird das Urteil erwartet.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht will an diesem Mittwoch sein Urteil über eine Klage gegen ein sogenanntes Gefahrengebiet verkünden. Geklagt hat eine Bewohnerin des Hamburger Schanzenviertels, die in der Nacht zum 1. Mai 2011 im damals eingerichteten Gefahrengebiet von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde.

Laut einem Urteil in erster Instanz wurde sie zu Unrecht für mehrere Stunden festgehalten. Die Frau will nun vor Gericht erreichen, dass Gefahrengebiete grundsätzlich verboten werden. Es sei damit zu rechnen, dass es eine Grundsatzentscheidung gibt, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Gefahrengebiete unter
Gefahrengebiete unter "Beschuss"

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    Wegen erwarteter Ausschreitungen und Krawalle hatte die Polizei vor vier Jahren Teile des Schanzenviertels zum Gefahrengebiet erklärt. Beamte konnten damit Personen und deren Taschen überprüfen, Platzverweise aussprechen oder Randalierer festnehmen. Bei den folgenden Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Einsatzkräften in der Nacht zum 1. Mai 2011 waren elf Polizisten verletzt worden. (dpa)