Hamburg. Der neue Senat diskutiert mit den Polizeigewerkschaften, wie diese Pflicht umgesetzt werden kann. Auch Gefahrengebiete auf dem Prüfstand.

Es ist eines der wenigen eindeutig grünen Projekte im Koalitionsvertrag: Nach einer jahrelangen Debatte sollen Polizisten bei Demonstrationen in Hamburg künftig eine Identifikationsnummer oder Namensplakette tragen. „Zeitnah“ will der rot-grüne Senat laut Koalitionsvertrag mit den Polizeigewerkschaften verhandeln, „wie die Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden kann“.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jens Kerstan bezeichnete die Kennzeichnungspflicht als traditionelles Anliegen seiner Partei. Die Identifikationsschilder könnten die Aufklärung von Polizeivergehen erleichtern und die Transparenz bei Großeinsätzen erhöhen. Die Bundesländer Berlin, Bremen, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben eine Kennzeichnungspflicht entweder schon eingeführt oder angekündigt.

Die SPD setzte in den Verhandlungen die Einbindung der Gewerkschaften durch. „Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass dieses Thema mit den Betroffenen besprochen werden muss“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Dressel. In den Gesprächen müsse geprüft werden, ob eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.

Beide Polizeigewerkschaften zeigen sich gesprächsbereit, lehnen die Kennzeichnung jedoch strikt ab. „Das wäre eine Stigmatisierung und ein Ausdruck von allgemeinem Misstrauen, den unsere Kollegen nicht verdient haben“, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Gerhard Kirsch, dem Abendblatt. Die Deutsche Polizeigesellschaft (DPolG) betont, dass auch ohne Kennzeichnung alle jüngeren Übergriffe von Polizisten zurückverfolgt werden konnten. „Es ist nun am neuen Senat, insbesondere an den Grünen, weitere Argumente zu liefern“.

Einrichtung von Gefahrengebieten soll überprüft werden

Neben der Kennzeichnungspflicht wurde auf Drängen der Grünen auch die Überprüfung der Polizeipraxis vereinbart, nach eigenem Ermessen sogenannte Gefahrengebiete in Hamburg einzurichten. Der Senat will dabei auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts zurückgreifen, dass sich seit dem vergangenen Jahr mit der Rechtmäßigkeit der Gefahrengebiete befasst.

Laut Bürgermeister Olaf Scholz steht im Kern der Überprüfung, wer über die Einrichtung der Gefahrengebiete entscheidet. „Da kann es sein, dass es Weiterentwicklungen gibt.“

Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan versprach, die Rechtsgrundlage der Gefahrengebiete zu überprüfen. Die Gefahrengebiete müssten „praxistauglich“ gestaltet werden.