Altstadt. Rot-Grün und oppositionelle CDU nähern sich in der Frage der Verfassungsänderung an. CDU war bislang für einmalige Volksabstimmung,

Im Streit um das Olympia-Referendum zeichnet sich eine Einigung zwischen den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU ab. Rot-Grün will ein generelles Referendum einführen. Die CDU war bislang wie die FDP für eine einmalige Volksabstimmung, also eine Lex Olympia, die auf jeden Fall für eine erfolgreiche Olympia-Bewerbung der Stadt erforderlich ist. In der Beratung des Verfassungsausschusses der Bürgerschaft signalisierten SPD und Grüne am gestrigen Dienstagabend bei mehreren Punkten Bereitschaft, den Bedenken der Union entgegenzukommen.

Darum geht es: Zur Einführung von Referenden – also der verbindlichen Befragung des Volkes „von oben“ durch Senat und Bürgerschaft – muss die Verfassung geändert werden. Dies geht nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der 121 Bürgerschaftsabgeordneten. SPD und Grüne, die auf 72 Stimmen kommen, sind daher auf die Unterstützung mindestens einer Oppositionsfraktion angewiesen.

Die Union hatte kritisiert, dass nach dem Willen von SPD und Grünen schon wenige Zehntausend Abstimmende über Erfolg oder Misserfolg eines Referendums entscheiden könnten, weil es keine Mindest-Teilnahmezahl geben sollte. Im Ausschuss sagte Rot-Grün jetzt zu, dass mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten zustimmen und es überdies die Mehrheit der Abstimmenden sein müsse. Diese Regelung gilt schon bei Volksentscheiden.

Bislang war im rot-grünen Vorschlag außerdem vorgesehen, dass der Senat das Initiativrecht für ein Referendum hat. „Wenn wir uns überhaupt darauf einlassen, dann nur, wenn Senat und Bürgerschaft gleichberechtigt sind“, sagte die CDU-Verfassungspolitikerin Karin Prien. SPD und Grüne sind im Prinzip bereit dazu. Außerdem soll auf Vorschlag der Union per Gesetz festgeschrieben werden, dass das neue Instrument des Referendums auf seine Wirkung hin wissenschaftlich überprüft wird. Statt „Hamburg-Referendum“ schlägt die CDU als Namen zudem „Bürgerschafts-Referendum“ vor.

Der CDU ist wichtig, dass sich die Bürgerschaft schnell mit dem umstrittenen Zehn-Stimmen-Wahlrecht beschäftigt. Auf CDU-Vorschlag beschloss der Verfassungsausschuss, noch vor der Sommerpause eine Sachverständigenanhörung zum Thema abzuhalten, um eventuell noch in diesem Jahr das Wahlrecht zu vereinfachen.