Wenn denn der deutsche Sport sich gegen Berlin entscheidet. Doch wer darf bei einer Olympia-Bewerbung mitreden? Was ist mit Jugendlichen und Bürgern mit Migrationshintergrund?
Berlin/Hamburg. Die Frage ist alles andere als leicht: Wer darf überhaupt bei einer Bürgerbefragung, bei einem Volksentscheid abstimmen, ob Berlin oder Hamburg sich für die Olympischen Spiele 2024 oder 2028 bewerben dürfen? Alle Menschen mit Wohnsitz in Hamburg oder Berlin? Alle Volljährigen? Auch Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ausländischen Wurzeln ohne deutschen Pass, die möglicherweise jahrzehntelang in der jeweiligen Stadt wohnen?
In Berlin wurde es jetzt so geregelt: 2,5 Millionen Berliner können am 13. September über eine Bewerbung für Olympia abstimmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat am Dienstag. Voraussetzung ist, dass sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) am 21. März (oder schon früher) für Berlin und gegen Hamburg als deutsche Bewerberstadt für 2024 oder auch für 2028 entscheidet.
An der Volksbefragung können alle Berliner über 18 und mit einem deutschen Pass teilnehmen. Die SPD konnte sich mit ihrer Idee nicht durchsetzen, auch 16- und 17-Jährige sowie Ausländer zuzulassen.
Hamburgs SPD-Fraktionschef Andreas Dressel hat derweil eine Volksbefragung über eine Olympia-Bewerbung für September in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist, dass sich der DOSB für Hamburg ausspricht. „Wir werden spätestens direkt nach der DOSB-Entscheidung eine abschließende Verständigung über das Verfahren erzielen. Eine Abstimmung könnte man dann auch für den September anpeilen“, sagte Dressel der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
In Hamburg gibt es Überlegungen, die Verfasung zu ändern, was sehr aufwendig wäre, aber machbar. Die CDU schlug vor, ein einfaches Gesetz einzubringen, das die Bürgerbefragung regelt.
Alle Fraktionen seien sich „einig, dass die Hamburgerinnen und Hamburger am Schluss das letzte Wort haben sollen, ob Hamburg sich bewirbt oder nicht. Das haben wir gerade im Verfassungsausschuss noch einmal miteinander klargestellt“, erklärte SPD-Politiker Dressel. Die Vorstellungen reichen von einem Referendum in der Verfassung bis zur einfach gesetzlich geregelten Volksbefragung.