Altona . Hunde dürfen trotz Neuregelung nicht ohne Leine laufen. Kommt die Leinenpflicht jetzt auch in anderen Bezirken zurück?

Eigentlich sollten Hundehalter in Altona ihre Vierbeiner künftig auch ohne Leine in vielen Grünanlagen des Bezirks laufen lassen, wenn sie einen Hundeführerschein nachweisen können. Doch diesen Beschluss der Bezirksversammlung aus dem Herbst 2014 will die Verwaltung im Altonaer Rathaus derzeit nicht umsetzen und erhebt schwere Bedenken – was jetzt auch Folgen für andere Bezirke in Hamburg haben könnte.

Zum einen sei aktuell die Zahl der Beschwerden von Menschen gestiegen, die sich von Hunden belästigt fühlen, so die Begründung. Wörtlich heißt es in einer Mitteilung an das Kommunalparlament dazu: „Die steigende Konfliktlage ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Hundelobby den noch nicht umgesetzten Beschluss offensiv in Netzwerken verbreitet.“ Zum anderen sei die Kontrolle zu teuer, zu kompliziert und erfordere zu viel Personal. Allein 380.000 Euro würde es kosten, wenn zusätzliche und notwendige Schilder aufgestellt werden, um die vielen Ausnahmeflächen zu kennzeichnen, wo Hunde dann doch wieder angeleint werden müssen.

Die Idee vom Ende des Leinenzwangs kam von der Altonaer Grünen-Politikerin Eva Botzenhart. „Es gibt viel zu wenig Hundeauslaufflächen, deswegen lassen die Leute ihre Hunde einfach illegal frei laufen. Durch die neue Regelung wollen wir einen Anreiz schaffen, einen Hundeführerschein zu machen“, argumentierte die Politikerin, die selbst einen Hund hat.

Etwa 7200 Hunde sind in Altona registriert, der Anteil der so genannten Hundeauslaufzonen beträgt laut Grünen aber gerade einmal 3,26 Prozent der Grünflächen im Bezirk. Deswegen sollten nach dem Beschluss auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen in Altona Hunde auch ohne Leine laufen können. Allerdings nur, wenn ihre Besitzer mit den Tieren eine Ausbildung absolviert haben. Zudem sollte die neue Altonaer Freiheit für Hunde nicht für bestimmte Gebiete wie Elbstrand, Liegewiesen oder Spielplätze gelten.

Ähnliche Regelungen wie in Altona beabsichtigt bestehen allerdings bereits in anderen Bezirken. Doch offensichtlich hat die Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) dagegen ebenfalls rechtliche Bedenken, weil die Gesetzeslage in Hamburg vorgibt, dass Hunde eben nur in den speziell ausgewiesenen Hundeauslaufzonen ohne Leine laufen dürfen. „Die Praxis der Freigabe von Parkanlagen aus anderen Bezirksämtern erfolgte ohne juristische Überprüfung der BSU“, heißt es weiter in der Stellungnahme aus dem Altonaer Rathaus.