Initiative „Eden für Jeden“ hatte ein Bürgerbegehren angemeldet, weil beim Bau der Wohnungen Kleingärten vernichtet werden würden. Als der Bezirk das für unzulässig erklärte, klagte die Initiative.
Hamburg. Die Bezirksversammlung Nord darf vorerst nicht über den Bebauungsplan Winterhude 42 („Pergolenviertel“) abstimmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Initiative „Eden für Jeden“ hatte 2013 ein Bürgerbegehren angemeldet, weil beim Bau der mehr als 1400 Wohnungen viele Kleingärten vernichtet werden würden. Als der Bezirk das für unzulässig erklärte, klagte die Initiative dagegen.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass ein Beschluss über das Pergolenviertel in der Bezirksversammlung erst möglich ist, wenn das Gericht über das Bürgerbegehren entschieden hat. Dazu das Bezirksamt Nord: Es sei zu befürchten, dass eines der größten Hamburger Wohnungsbauvorhaben um ein Jahr zurückfalle.