Verwaltungsrichter entscheiden, dass die Stadt den Luftreinhalteplan nachbessern muss. Die Reaktionen aus der Politik sind eindeutig. Die CDU spricht von misslungener Politik der SPD.
Hamburg. Hamburg muss mehr für die Luftreinhaltung tun. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab am Donnerstag einer Klage der Umweltschutzorganisation BUND und eines Anwohners der Max-Brauer-Allee statt.
„Das Verwaltungsgericht hat die Stadt verpflichtet, in den Luftreinhalteplan Maßnahmen aufzunehmen, die zu einer möglichst schnellen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen sollen“, erklärte das Gericht. Eine Verpflichtung der Stadt, bestimmte Maßnahmen im Luftreinhalteplan vorzusehen, zum Beispiel die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen oder die Einrichtung von Umweltzonen, sprach das Gericht allerdings nicht aus.
„Das ist ein guter Tag für die Lebensqualität in Hamburg, weil mehr für die Luftreinhaltung geschehen muss“ erklärte BUND-Chef Manfred Braasch. Die schriftlichen Urteilsgründe würden voraussichtlich bis zum Jahresende vorliegen, teilte das Gericht weiter mit. Das Urteil könne mit der Berufung, die das Verwaltungsgericht zugelassen habe, beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.
„Schallende Ohrfeige“
„Das ist eine schallende Ohrfeige für den SPD-Senat und die Quittung für das jahrelange Nichtstun beim Umwelt- und Klimaschutz“, sagte Jens Kerstan, Grünen-Fraktionsvorsitzender. Die SPD müsse laut Kerstan endlich ernst nehmen, dass Hamburg ein Problem mit schädlicher Atemluft habe. „Jetzt ist Handeln gefragt.“
Birgit Stöver, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, warf dem Senat „Ideen- und Konzeptlosigkeit in der Umwelt- und Verkehrspolitik“ vor. Jetzt müssten Autofahrer die Rechnung für diese misslungene Politik bezahlen, ergänzt CDU-Verkehrsexperte Klaus-Peter Hesse. Die drohende Einrichtung einer Umweltzone, einer City-Maut oder zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Stadt werde die CDU nicht mittragen.“
Der FDP-Umweltpolitiker Kurt Duwe forderte, in der Verkehrslenkung intelligente Maßnahmen wie Telematik verstärkt anzugehen und den Pendlerverkehr aus dem Umland zu verringern. „Was jetzt keinesfalls folgen darf, sind Anti-Autofahrer-Schnellschüsse wie City Maut oder flächendeckende Tempo-30-Zonen.“ Grüne Verbotsszenarien würden die Luftqualität nicht nachhaltig verbessern.
Hintergrund des Verfahren ist die zu starke Belastung von Hamburgs Luft mit Stickstoffdioxid. Mit bis zu 65 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen die an den vier Hamburger Messstellen gemessene Werte weit über dem von der Europäischen Kommission im Jahr 2010 festgelegten Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Hamburgs Behörden gehen davon aus, dass erst im Jahr 2026 oder sogar erst 2030 der Grenzwert erreicht werden könne.
Vertreter Hamburgs führten am Mittwoch in der Gerichtsverhandlung an, dass die Stadt bereits 80 Maßnahmen zur Luftreinhaltung beschlossen habe und diese umsetze. Darüber hinaus die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid zu reduzieren, dafür habe das Land nur begrenzt Möglichkeiten.
Mehr Dieselfahrzeuge auf den Straßen
Vorrangig verantwortlich für den hohen Anteil von Stickstoffdioxid in der Luft sei die seit dem Jahr 2000 deutlich gestiegene Zahl an Dieselfahrzeugen. Dagegen könne allein der Bund mit einer höheren Besteuerung oder der Euro-6-Norm etwas unternehmen. Gefordert seien auch die Hersteller von Fahrzeugen, die durch modernere Technik des Schadstoffausstoß reduzieren könnten.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Matthias Pätzold als Anwohner wollten sich mit bisherigen von der Stadt ergriffenen Maßnahmen nicht abfinden. Sie verlangten vor Gericht, die Behörden der Stadt dazu zu verurteilen, mehr als bisher für die Reinhaltung der Luft zu tun. Denkbar wären aus Sicht der Kläger die Einführung von Umweltzonen, einer City-Maut und von Tempo 30 auf Hamburgs Hauptverkehrsstraßen. Auch könnte der SPD-Senat angehalten werden, im Kampf gegen die Luftverschmutzung über den Bundesrat aktiver als in den vergangenen Jahren zu agieren.
Diese Forderungen hatte der Anwalt der Stadt während der Verhandlung mehrfach zurückgewiesen.