Der BUND und ein Hamburger Bürger klagen, um strenge Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft durchzusetzen. Sollten sie erfolgreich sein, müssten die Behörden den Autoverkehr stark einschränken.
Hamburg. Unmittelbar vor Beginn der Gerichtsverhandlung über die Luftreinheit in Hamburg haben Mitglieder der Umweltorganisation BUND auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Mit aufgesetzten Gasmasken und Transparenten „Atmen kann tödlich sein“ forderten sie eine Reduzierung des Stickstoffdioxid in der Luft.
Das Hamburger Verwaltungsgericht verhandelt heute über eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und eines Hamburger Bürgers. Ziel ist es, strenge Maßnahmen zur Reinhaltung der Hamburger Luft durchzusetzen. Sollten die erfolgreich sein, müssten die Hamburger Behörden den Autoverkehr der Stadt deutlich einschränken.
Denkbar wären die Einführung einer Umweltzone, eine City-Maut oder Tempo 30 auf den Straßen der Stadt. Der Sprecher der Umweltbehörde verwies unmittelbar vor Verhandlungsbeginn auf das Luftreinhaltungsprogramm des Senats. Umweltzonen oder Tempo 30 auf der Straßen der Hansestadt würden nichts bringen. Vielmehr sei Berlin gefordert, die Steuern für Dieselfahrzeuge zu erhöhen.
In fast allen europäischen Großstädten und Ballungsräumen würden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid über den erlaubten Grenzwerten liegen. Das liege nicht an den Städten, sondern an dem seit 2000 stark steigenden Anteil von Diesel-Kfz.