Hausbesitzer müssten jetzt für die Fehler der Stadt bluten, kritisieren die Liberalen. Tatsächlich fehlt der Behörde offensichtlich der komplette Überblick. Rund 5000 Hausbesitzer sind betroffen.

Hamburg. Die FDP in der Bürgerschaft übt scharfe Kritik an der geplanten Ausweisung von elf neuen Überschwemmungsgebieten in Hamburg. Die Bürger dort müssten nun die Folgen einer fehlerhaften staatlichen Planung in der Vergangenheit tragen. Zudem seien die betroffenen Hausbesitzer nicht genügend informiert worden. Obwohl alle bekannt sind, seien sie nicht einmal direkt über die gravierenden Folgen aufgeklärt worden. „Diese Neuausweisung ist ein einziges Kommunikationsdesaster“, sagt der FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Kurt Duwe.

Der Umweltpolitiker bezieht sich dabei auf eine Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage, die er kürzlich zum dem Thema gestellt hatte. Hintergrund: In den festgelegten Überschwemmungsgebieten entlang kleiner Gewässer wie Kollau, Tarpenbek, Berner Au, Osterbek, Brookwetterung oder auch Gose Elbe, Falkengraben und Este können Eigentümer künftig kaum noch bauliche Veränderungen an ihren Häusern vornehmen. Beispielsweise einen Carport bauen.

Rund 5000 Hausbesitzer sind von solchen Restriktionen betroffen. Mit der Ausweisung sollen die Folgen heftiger Regengüsse und Überschwemmungen gemindert werden. In den vergangenen Jahren kam es in der Nähe solcher Bäche und Flüsse immer wieder dazu. Keller wurden überflutet, Siele konnten das Wasser nicht mehr aufnehmen.

Bürger machen dafür aber auch die zunehmende Versiegelung des Bodens verantwortlich, etwa durch die Genehmigung von Neubauten. Einen langjährigen Überblick zu ihren Baugenehmigungen in den betroffenen Arealen konnte die Behörde in der Antwort nicht darstellen – was Umweltpolitiker Duwe scharf kritisiert.

Folglich sei die Stadt hier moralisch in der Pflicht, andere Maßnahmen zu ergreifen, etwa den Bau von neuen Regenrückhaltebecken. Zudem kritisiert Duwe die Ausweisung als unverhältnismäßig: „Wenn statistisch alle 100 Jahre Teile eines Grundstücks bis maximal zehn Zentimeter unter Wasser stehen können, rechtfertigt das nicht einen solchen einschneidenden Eingriff ins Eigentumsrecht.“