Obwohl in rund drei Wochen die Fußball-WM beginnt, wissen viele Hamburger Gastronomen noch immer nicht, ob sie auch die späten Spiele beim Public Viewing zeigen können.

Hamburg. Dirk Weber ist sauer. Der Gastronom aus Eimsbüttel will endlich Gewissheit, ob er während der WM vor seinem Lokal MataHambre an der Methfesselstraße Public Viewing anbieten darf oder nicht. Ob und wie lange er die Live-Übertragungen aus Brasilien zeigen darf, entscheidet schließlich über leere Tische oder volle Kassen.

Aber die Bezirke lassen sich Zeit mit der Antwort. Zwar hatte der Senat bereits vor Wochen eine allgemeine Verordnung erlassen, nach der Public Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt werden darf - einige Spiele werden dann erst angepfiffen. Für Großveranstaltungen, wie das Fanfest auf dem Heiligengeistfeld, ist das längst beschlossene Sache. Bei kleinen Restaurants und Kneipen aber entscheiden die Bezirke.

Weber hat - wie andere Gastronomen auch - einen Antrag gestellt, der auf diese Ausnahmeregelung abzielt. „Zwei Mitarbeiter des Bezirksamtes Eimsbüttel, die für solche Anträge zuständig sind, haben uns jedoch gesagt, dass die Bezirksamtsleiter der Stadt Hamburg noch immer nicht zu einer Entscheidung gekommen sind, ob und wenn ja in welchem Umfang Ausnahmeregelungen von den Sperrzeiten zugelassen werden“, so Weber. Auch auf Nachfrage des Hamburger Abendblattes, hat der Bezirk bisher keine Antwort gegeben.

Und so langsam drängt die Zeit. „Will die Stadt tatsächlich nur Public Viewing auf den großen Veranstaltungsplätzen erlauben?“ fragt er sich. Die kleinen Gastronomen, die bei Nichtübertragung der Spiele um erheblichen Umsatz kämpfen müssen, stünden dann im Regen. „Jeder Gastronom weiß schließlich, dass eine Nichtübertragung der Fußball-Weltmeisterschaft einer Quasi-Schließung des Lokals gleichkommt!“

Kulanzlösung in Mitte

Während Weber noch auf die Antwort seines Antrags wartet, seien im Bezirk-Mitte - zu dem unter anderem auch das Portugiesenviertel und St. Pauli gehören - bisher gar keine Anträge eingegangen. Grundsätzlich erklärt Bezirksamts-Sprecherin Sorina Weiland aber: „Die genannten Sonderregelungen gelten für große Fanfeste, aber nicht für Gastronomen. Für die Außengastronomie gelten nach wie vor die üblichen Regelungen zum Lärmschutz.“ Man hoffe, dass die Gastronomen sensibel mit diesem Thema umgehen werden.

Mit einem Augenzwinkern erinnert sie aber an die WM 2006: "Damals herrschte in vielen Lokalen praktisch Ausnahmezustand. Es wurde bis spät abends auf der Straße bedient und gefeiert – auch ohne entsprechenden Antrag", so Weiland. Sprich: So lange sich niemand beschwert, drückt der Bezirk ein Auge zu. Oder formal gesagt: "Wir werden die vorhandenen Spielräume im Sinne des Fußballvergnügens nutzen."