Die Bundesregierung hat jetzt beschlossen, dass die Fanfeste während der Fußball-WM in Brasilien auch zu später Stunde stattfinden dürfen. Hamburg muss der Verordnung nur zustimmen.

Berlin/Hamburg. Die Hamburger Fans dürfen sich auch während der WM in Brasilien wieder auf gemeinsame Fußballfeste freuen und die Nationalmannschaft sogar mitten in der Nacht öffentlich bejubeln. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss am Mittwoch eine entsprechende Ausnahmeregelung, die während des Turniers das Public Viewing auch zu später Stunde ermöglicht.

Auch Hamburgs Umweltsenatorin Jutta Blankau hatte bei der Umweltministerkonferenz im vergangenen November in Erfurt einen Beschluss erwirkt, wonach der Bund eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen im Freien erlassen möge.

Wie das Bundesumweltministerium jetzt informierte, werde es zwischen dem 12. Juni und dem 13. Juli Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln geben. „Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-WM einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD): „Darum haben wir jetzt eine Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden.“

Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die deutsche Mannschaft trägt ihre Vorrundenspiele der Gruppe G allerdings immer um 18 Uhr oder 21 Uhr deutscher Zeit aus. Ein mögliches Achtelfinale würde um 22 Uhr angepfiffen, auch bei einem Weiterkommen wäre ein späterer Beginn nicht möglich.

Bundesumweltministerin bitten Anwohner um Verständnis

Die Verordnung erweitert den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. „Die Lärmschutzverordnung wird vorübergehend außer Kraft gesetzt“, sagte Hendricks: „Normalerweise darf es nach 22.00 Uhr draußen keinen Lärm geben, jetzt darf man gemeinsam Fußball gucken, auch wenn die sonst üblichen Lärmschutzgrenzen nicht eingehalten werden.“

Dabei sollen die Kommunen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen. Hendricks bat Anwohner bereits darum, „Verständnis dafür zu haben, dass Menschen sich daran erfreuen, gemeinsam draußen Fußball zu gucken“.

Höhere Lärmbelastungen seien bei genehmigten Veranstaltungen möglich, private Fußballabende müssen jedoch weiterhin nach geltendem Recht durchgeführt werden und dürfen nicht ausufern. Auf „Fanmeilen und bei anderen öffentlichen Veranstaltungen kann es jedoch passieren, dass auch nach 24 Uhr noch draußen Fußball geguckt wird“, sagte Hendricks.

Bundesländer müssen der Verordnung noch zustimmen

Durch die Zeitverschiebung werden allein mehr als die Hälfte der Vorrundenspiele in Brasilien erst nach 22 oder 24 Uhr angepfiffen, erklärte die SPD-Politikerin: „Ein Spiel wird sogar erst um drei Uhr morgens unserer Zeit beginnen.“

Allerdings handelt es sich dabei um das Duell zwischen der Elfenbeinküste und Japan am 14. Juni in Recife (Ortszeit), das für eine Übertragung auf den deutschen Fanmeilen keine Rolle spielt.

Die Bundesregierung folgt mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder und des Deutschen Städtetags. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.

Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und bei der Europameisterschaft 2008 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. Allerdings werden die WM-Spiele in Brasilien aufgrund der Zeitverschiebung zu Deutschland teilweise erst mitten in der Nacht (deutscher Zeit) angepfiffen.