Kinder befinden sich in „akuter Not“, sagen Unterstützer. Aufenthaltserlaubnis gefordert. Nach Angaben der Ausländerbehörde müssen die Rechtsfolgen differenziert betrachtet werden.
Hamburg. In der Gruppe der Hamburger Lampedusa-Flüchtlinge sind die ersten Babys geboren worden. Nach Abendblatt-Informationen handelt es sich dabei um fünf bis sechs Kinder, die in den vergangenen Monaten in der Hansestadt das Licht der Welt erblickt haben. Während der Ausländerbehörde darüber nichts Näheres bekannt ist, sagte die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Fanny Dethloff: „Diese kleinen Kinder befinden sich in Not. Sie sind zum Teil in kirchlichen Einrichtungen untergebracht.“ Die Frauen der Lampedusa-Flüchtlinge waren ihren Männern beispielsweise aus Italien nachgereist.
Jugendliche der Volksdorfer Jugendarbeit hatten bei einem öffentlichen Stadtteilgespräch mit Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) auf das Schicksal eines nigerianischen Flüchtlingspaares mit einem in Hamburg geborenen Kind aufmerksam gemacht. Mit einem Plakat forderten zwei Demonstranten eine Willkommenskultur für Flüchtlinge. Bei der Veranstaltung in der Stadtteilschule Walddörfer verlangten die Jugendlichen zudem eine humanitäre Lösung für die kleine nigerianische Familie. Olaf Scholz bat die Schüler um einen Brief mit ausführlichen Informationen des für ihn bislang unbekannten Falls.
Ein Sprecher der Ausländerbehörde sagte auf Abendblatt-Anfrage zu den Flüchtlingsbabys: „Darüber ist der Behörde nichts bekannt. Ein derartiger Sachvortrag wurde bislang nicht geltend gemacht.“ Dass allerdings Flüchtlinge zu Eltern werden, sei „durchaus häufiger zu beobachten“.
Nach Angaben der Ausländerbehörde müssen die Rechtsfolgen differenziert betrachtet werden. Beim Kind eines Flüchtlingsvaters und einer ausländischen Mutter ohne Aufenthaltsrecht zum Beispiel gibt es kein Aufenthaltsrecht. Das Kind teilt das aufenthaltsrechtliche Schicksal der Mutter. Hat das Kind eines Flüchtlingsvaters allerdings eine deutsche Mutter, bekommt der Nachwuchs die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Kindesvater kann zur Ausübung der Personensorge den Aufenthalt vom deutschen Kind ableiten. Ist ein Flüchtlingspaar verheiratet, leitet das Kind die Staatsangehörigkeit von den Eltern ab. Mit der Rechtsfolge: kein Aufenthaltsrecht. Das Kind teilt das aufenthaltsrechtliche Schicksal der Eltern.
Flüchtlingspastorin Fanny Dethloff fordert von der Politik Unterstützung für die ersten Flüchtlingsbabys: „Als humanitäre Hilfe wären Aufenthaltserlaubnisse hilfreich. In Italien lebten alle Flüchtlinge unter unzumutbaren Verhältnissen.“
Diese Gruppe von Afrikanern, die als Lampedusa-Flüchtlinge bekannt geworden sind, könnte deutlich kleiner sein als ursprünglich behauptet. In seiner Antwort auf eine schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Kai Voet van Vormizeele, die dem Abendblatt exklusiv vorliegt, beziffert der Senat ihre Zahl auf 76 Personen. Das sind allerdings nur diejenigen, die von den Behörden erfasst wurden. Voet van Vormizeele nennt die Zahl „bemerkenswert niedrig“. Er sagt: „Entweder, es waren nie so viele Menschen wie behauptet, oder es gibt eine beträchtliche Anzahl von Flüchtlingen, die sich den Behörden noch nicht offenbart hat – das war aber anders beabsichtigt.“
Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge, die den Behörden bekannt sind, stammen ursprünglich aus Ghana – genau sind es 46. Sechs Männer kommen aus Mali, jeweils fünf von der Elfenbeinküste und aus dem Niger, vier aus Togo, drei aus Nigeria und jeweils einer aus Burkina Faso, Gambia, Guinea-Bissau, Liberia, Sudan, Guinea und Benin.
Die von den Männern geschilderten Flüchtlingsschicksale sind oft ähnlich: „Als Auslöser werden in der Regel wirtschaftliche Gründe oder Familienstreitigkeiten genannt“, schreibt der Senat. Aus Libyen seien sie wegen des Bürgerkrieges geflüchtet und dann von Italien nach Deutschland gekommen. Und: 59 der Männer hatten laut Senat bereits in anderen EU-Ländern Asylanträge gestellt; vor allem in Italien, aber auch in Norwegen und Schweden.
„Die Sachlage stellt sich offenbar ganz anders dar als bisher öffentlich wahrgenommen“, sagt van Vormizeele. „Es handelt sich nicht um eine große Gruppe, die sich aus schierer Not nach Hamburg retten musste.“ Mehr als die Hälfte der Männer stamme aus Ghana – einem sicheren Drittland, das als „Schweiz Afrikas“ gelte, so Vormizeele. Wirtschaftliche Not oder Familienstreit als Motive seien zudem keine Asylgründe. Es zeige sich, dass das Ganze kein eindeutig humanitärer Fall sei.