In dem Prozess geht es um Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. Ein Notarztwagen hatte während eines Einsatzes einen Behindertenparkplatz zugestellt, was dem Behinderten nicht gefiel.
Hamburg Ein äußerst kurioser Fall wird in der kommenden Woche in Hamburg im Amtsgericht Barmbek verhandelt. Es geht um Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. Folgendes war passiert: Dem Angeklagten Herrn K. wird zur Last gelegt, am 21. August 2013 aus Empörung über die Besetzung seines Parkplatzes so dicht an den Rettungswagen herangefahren zu sein, dass ein Abtransport des akut erkrankten und stationär behandlungsbedürftigen Herrn L. unmöglich war. Zuvor hatte er gesehen, dass vor seinem Wohnhaus in Volksdorf ein Rettungswagen und ein Notarztwagen während eines Einsatzes seines Behindertenparkplatz belegten.
Auch auf wiederholte Aufforderung der Rettungsdienstmitarbeiter entfernte der Angeklagte sein Fahrzeug nicht. Der Zustand des L. verschlechterte sich während der Wartezeit auf dem Gehweg so sehr, dass er durch die anwesende Notärztin Dr. S. beatmet werden musste. K. entfernte sein Fahrzeug erst, als die Rettungsdienstmitarbeiter die Polizei benachrichtigten. Am kommenden Mittwoch kommt dieser Fall in Barmbek zur Verhandlung.
Einen Tag später muss sich Herr L. wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in St. Georg verantworten. Er soll am Nachmittag des 14. August 2013 an der Kreuzung Süderstraße/Grevenweg den Herrn B., der von dem Angeklagten mit dessen PKW zuvor geschnitten und abgedrängt worden war und diesen gefragt hatte, ob er seinen Führerschein im Lotto gewonnen habe, angespuckt und mit seinem Speichel am Kopf getroffen haben. Als B. den Angeklagten kurz darauf in der Osterbrookstraße zur Rede stellen wollte und zu diesem Zweck die Fahrertür des PKW des Angeklagten öffnete, soll L. ihn an der Jacke gepackt, in das Fahrzeug gezogen und mit einem Baseballschläger wiederholt auf den Kopf des B. eingeschlagen haben. B. erlitt drei blutende Platzwunden und eine Hirnblutung.