Eigentlich hatte sich Jörg B. am Donnerstag wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht verantworten sollen, weil der 59-Jährige vor einem halben Jahr mit seinem Elektrorollstuhl eine Fußgängerin angefahren, am Bein verletzt und dann getürmt sein soll. Doch er war zu betrunken.

St. Georg. Mithilfe seines Gehstocks hielt er sich noch in der Senkrechten, doch die Alkoholfahne war mehr als deutlich: Eigentlich hatte sich Jörg B. am Donnerstag wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht verantworten sollen, weil der 59-Jährige vor einem halben Jahr mit seinem Elektrorollstuhl eine Fußgängerin angefahren, am Bein verletzt und dann getürmt sein soll. Doch die lallige Sprache und die Benommenheit des Angeklagten ließen die Amtsrichterin an seiner Verhandlungsfähigkeit zweifeln.

Zu Recht: Zwei Polizeibeamte maßen bei dem Mann einen Atemalkoholwert von 2,88 Promille. Die Richterin setzte den Prozess aus, ein neuer Termin wird anberaumt. „Sie sind betrunken“, teilte die Richterin dem Angeklagten mit. „Beim nächsten Mal müssen Sie in einem Zustand erscheinen, der es Ihnen möglich macht, dem Prozess zu folgen.“ Andernfalls könne gegen ihn ein Haftbefehl erlassen werden.