Das Bezirksamt Mitte hat heute gegen den Betreiber zweier Tabledance-Bars auf St. Pauli ein gewerberechtliches Verfahren eingeleitet. Ziel ist die schnellstmögliche Schließung der Betriebe.

Hamburg. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat heute gegen den Betreiber zweier Tabledance-Bars auf St. Pauli ein gewerberechtliches Verfahren eingeleitet. Der Betreiber wurde schriftlich von der „beabsichtigten Untersagung des Betriebes unterrichtet“ und ihm wurde eine Frist zur Anhörung von zwei Wochen eingeräumt. Ziel ist die schnellstmögliche Schließung der Betriebe.

Das Bezirksamt reagiert damit auf eine Vielzahl von Vorfällen, in denen den Betrieben unseriöse und strafbare Geschäftspraktiken vorgeworfen werden. Das Bezirksamt Mitte stützt sich dabei im Wesentlichen auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit zahlreichen erstatteten Strafanzeigen.

Nach gründlicher Auswertung der dokumentierten Fälle ist festzustellen, dass eine hohe Zahl von Geschädigten unabhängig voneinander immer wieder gleiche Vorgehensweisen schildern. Man gehe daher von einer systematisch angelegten Geschäftspraxis aus, die darauf abzielt, den Gast durch überhöhte und verschleierte Getränkepreise, undurchsichtige Bestellvorgänge und rüde Inkassomethoden zu übervorteilen und zu schädigen.

Dieses Vorgehen verlangt auch aufgrund der Massivität der Vorwürfe, der hohen und ständig steigenden Zahl der Geschädigten sowie des Schadens, der dem Gewerbe- und Vergnügungsstandort St. Pauli insgesamt droht, konsequentes gewerbepolizeiliches Einschreiten.