Jetzt droht korrupten Ärzten, Apothekern und Pharmavertretern Gefängnis. Der Bundesrat billigte auf Initiative Hamburgs bei Verdacht auch Telefonüberwachung.

Hamburg/Berlin. Gegen den Willen der Bundesregierung haben sich die Bundesländer auf eine schärfere Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen verständigt. Dabei geht es um bestechliche Ärzte, Physiotherapeuten und betrügerische Apotheker. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag ein Gesetz, das von Hamburg angestoßen wurde und weit über die Maßnahmen hinausgeht, die Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will. Während Bahr Sanktionen im Sozialgesetzbuch vorsieht, wollen die Länder Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch ahnden (§ 299a).

Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) sagte: „Auch im Gesundheitswesen müssen wir die Korruption effektiv bekämpfen. Die derzeitigen berufsrechtlichen Sanktionen reichen nicht aus. Um unlautere Praktiken aufzudecken, brauchen wir effektive Ermittlungsinstrumente der Staatsanwaltschaft.“ Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) sagte: „Wir müssen auch über strafrechtliche Sanktionen sicherstellen, dass ausschließlich medizinische Gründe für eine Therapieentscheidung maßgeblich sind. Das betrifft alle Gesundheitsberufe, nicht nur Ärztinnen und Ärzte. Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Unabhängigkeit ihrer Behandler muss geschützt werden.“

Die Strafen sollen happig sein: je nach Schwere der Tat Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre Gefängnis. In Hamburg hatte es zuletzt schwerwiegende Fälle von Betrügereien gegeben. Auslöser für die Gesetzesinitiative war auch ein Hamburger Fall, der es bis zum Bundesgerichtshof (BGH) brachte. Ein Arzt hatte sich von der Pharmafirma Ratiopharm eine Software auf seinen Praxiscomputer spielen lassen, der bei einem Rezept immer schaute, ob es ein Ratiopharm-Produkt gab und dieses dann aufschrieb. Der BGH entschied in letzter Instanz, dass das rechtens war, obwohl der Arzt dafür Schecks von Ratiopharm bekam. Allerdings regten die Richter an, dass es eine neue rechtliche Regelung geben müsse.

Die liegt nun vor. Wie bei organisierter Kriminalität oder Terrorverdacht sollen Ermittler künftig auch mit einer Telefonüberwachung, dem Abfangen von E-Mails und Durchsuchungen gegen schwere Fälle von Bestechung bei Ärzten, Apothekern und anderen vorgehen. Der Grund für dieses harsche Vorgehen sind Milliardenschäden, die vor allem den Krankenkassen und damit den Versicherten durch betrügerische Machenschaften entstehen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Frank Ulrich Montgomery, hatte den Hamburger Vorstoß begrüßt: „Der Entwurf betrifft alle Beschäftigten im Gesundheitswesen und richtet sich auch gegen die, die bestechen.“ Die Ärzte, so Montgomery, wollten aus einem „Grundverdacht“ herauskommen. Allerdings lehnen die Ärzte eine Telekommunikationsüberwachung schon beim Verdacht ab. „Wir wollen nicht, dass intime Details aus einem Arzt-Patienten-Gespräch abgehört werden“, so Montgomery.