Dr. B. muss 27.000 Euro zahlen, weil er Schecks von einer Pharmareferentin angenommen hat. Das Landgericht Hamburg fällte ein Grundsatzurteil.
Hamburg. Es ist nur eine Geldstrafe, doch die Folgen für Ärzte, Pharmahersteller und die deutsche Gesundheitsbranche sind gewaltig. Das Hamburger Landgericht hat den Hamburger Allgemeinmediziner Dr. B., 60, wegen Bestechlichkeit zu 90 Tagessätzen zu je 300 Euro verurteilt. Er hatte in den Jahren 2004 und 2005 von einer Pharmareferentin des Unternehmens Ratiopharm sieben Schenks im Gesamtwert von 10.641 Euro entgegengenommen. Sie waren die Provision und Umsatzbeteiligung an Rezepten für Ratiopharm-Medikamente. Die Frau, 41, wurde zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
Sie hatte dem Arzt das Geld dafür gegeben, dass er eine Software auf den Praxiscomputern installiert, die bei der Verschreibung von bestimmten Medikamenten zuerst die Pillen von Ratiopharm auswirft. Der Arzt hat vor Gericht beteuert, seinen Patienten die Arzneien verschrieben zu haben, die sie brauchten – unabhängig davon, dass er eine Umsatzbeteiligung von Ratiopharm erhielt. Das Urteil gilt unter Experten als wegweisend für die Frage, ob man Ärzte als Beauftragte der Krankenkassen sieht und sie deshalb bestechlich im Sinne des Strafrechts sein können. Die Verteidiger des Arztes und der Pharmareferentin wollen in Revision gehen.