Wer eine Ausbildung beginnt, geht leer aus - Bürgerschaft debattiert über Gesetzeslücke. Flüchtlinge aus Libyen haben das Schicksal dieser Menschen ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.

Hamburg. Die rund 300 Flüchtlinge, die aus Libyen nach Deutschland gekommen sind und seit mehreren Wochen in Hamburg mehr oder weniger auf der Straße leben, haben das Schicksal dieser Menschen ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Am Donnerstag (15 Uhr) wird die Bürgerschaft darüber nicht nur auf Vorschlag der Linkspartei in der Aktuellen Stunde debattieren, sondern auf Antrag der SPD-Fraktion später auch noch ein ganz spezielles Dilemma vor allem junger Flüchtlinge beleuchten - die "BAföG-Falle".

Denn Ausländer mit einem "schwachen" Aufenthaltsstatus, also zum Beispiel "Geduldete", Asylbewerber mit einer "Aufenthaltsgestattung" oder Angehörige von Inhabern einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, haben in Deutschland Anrecht auf gewisse staatliche Hilfen. Das dazugehörige Sozialgesetzbuch II kennt jedoch eine Ausnahme: Nimmt ein Flüchtling eine Ausbildung auf, die "dem Grunde nach förderungsfähig ist" - und das ist eigentlich jede Ausbildung -, entfällt dieser Anspruch, denn dann könnten die Betroffenen ja BAföG beantragen. Diese Berufsausbildungsförderung erhalten jedoch nur Ausländer, die sich "seit mindestens vier Jahren in Deutschland ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet aufhalten", so das Gesetz. Da das für die meisten Flüchtlinge nicht zutrifft, tappen sie bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums in die "BAföG-Falle" und erhalten gar nichts mehr.

"Das ist eine Gesetzeslücke, die wir schließen wollen", sagt Kazim Abaci, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. "Wir möchten nicht, dass Flüchtlingen, die sich anstrengen und einen Beruf erlernen wollen, auch noch Steine in den Weg gelegt werden." Der Antrag seiner Fraktion fordert den Senat daher auf, eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, die Vierjahresfrist "deutlich" zu verkürzen. Unter "deutlich" stellen sich die Sozialdemokraten eine Verkürzung der Frist von vier Jahren auf ein Jahr vor. "Mit so einer Neuregelung könnten wir etwa 600 Jugendlichen in Hamburg helfen", schätzt Abaci - exakte Zahlen lassen sich schwer ermitteln, da Flüchtlinge kommen und gehen und häufig gar nicht in offiziellen Statistiken auftauchen.

Sollte der SPD-Antrag am Donnerstag beschlossen werden und der Senat auf Bundesebene tätig werden, wäre das eine Ergänzung zu einem ähnlichen Vorstoß. Im März hatte die Konferenz der Landes-Integrationsminister bereits beschlossen, auf eine Gesetzesänderung zu drängen. "Mit dem Bürgerschaftsbeschluss wollen wir zeigen, dass das Parlament hinter dieser Initiative steht", sagte Abaci.