Verhandlungen zwischen Stadt und Kirche über eine gemeinsame betriebene Unterkunft für Libyen-Flüchtlinge wurden abgebrochen. Laut Kirche hatte es für sie unannehmbare Bedingungen gegeben.

Hamburg. In Langenhorn wird es keine gemeinsam von der Stadt und der evangelischen Kirche betriebene Unterkunft für die Libyen-Flüchtlinge geben. Das hatten Planungen vorgesehen, über die bis Freitag verhandelt wurden. Die Verhandlungen wurden jetzt abgebrochen. Laut Kirche hatte es für sie unannehmbare Bedingungen seitens der Stadt gegeben. Dazu gehört auch, dass die Identität der Flüchtlinge von den Behörden festgestellt wird. Für die Kirchenvertreter ist das ein zu sehr auf die Abschiebung der Flüchtlinge abzielendes Vorgehen. „Diesen Weg können wir nicht mitgehen“, sagte Bischöfin Kirsten Fehrs, die auch insgesamt die europäische Flüchtlingspolitik kritisierte. Die Flüchtlinge seinen zu deren „Spielball“ geworden.

Nach Ansicht der Kirche sollte der „ordnungspolitische Aspekt“ im Fall der Libyen-Flüchtlinge in den Hintergrund treten. Dirk Hauer von der Diakonie forderte, dass den Flüchtlingen mehr Ruhe und Beratung zugestanden werden solle, damit sie selbst herausfinden können, „was sie wollen“. Den Behörden warf Hauer vor, dass dort bereits Pauschalentscheidungen getroffen worden sind, die eine generelle Abschiebung der Flüchtlinge vorsieht. Außerdem müsse vor einer Rückführung nach Italien, dem Land, in dem die Libyen-Flüchtlingen zuerst aufgenommen wurden, festgestellt werden, ob das Land überhaupt den europäischen Standard in Punkto Asylverfahren erfülle.

Innensenator Michael Neumann wies den Vorwurf zurück, dass es keine Einzelfallprüfung geben werde. „Natürlich wird es die geben“, sagt Neumann. „Das ist gar nicht anders machbar.“ Er verwies darauf, dass die Behörden an Recht und Gesetz gebunden sind. Deswegen werde man nach dem Gesetz handeln – in allen Bereichen.

Das Asylrecht der EU sieht vor, dass Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen müssen, in das sie zuerst eingereist sind. Italien stellte den in Hamburg gestrandeten Libyen-Flüchtlingen, die dort nach eigenen Angaben als Wanderarbeiter lebten und zumeist aus Togo, Sierra Leone oder Ghana stammen, Papiere aus, die ihnen, zusammen mit der unüblichen Auszahlung von 500 Euro, die Weiterreise nach Deutschland ermöglichte. Die Schengen-Visa der Afrikaner gelten nur für drei Monate.

Wie es weiter geht, ist ungeklärt. Man sei wieder auf „Null“. „Ein Dilemma“ so die Bischöfin. Neue, eigene Angebote für die Flüchtlinge hat die Kirche nicht.