Marion F. bekam 14 Monate auf Bewährung. Gericht: Carolin W. starb nach Beatmungsfehler. Witwer will Schadensersatz von Klinik.

Hamburg. Im Prozess um die tödliche Busen-OP bei Porno-Star „Sexy Cora“ ist die beschuldigte Narkoseärztin zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter am Dienstag Nachmittag: „Es ist ein Alptraumszenario, das hier stattgefunden hat. Eine Patientin begibt sich in die Obhut von Ärzten und wacht nie wieder auf. Sie habe nicht auf ausreichende Beatmung der Patientin geachtet - ein Vorwurf, den die angeklagte Ärztin Marion F. immer bestritten hatte. Das Herzversagen sei aufgrund unzureichender Beatmung eingetreten, andere Ursachen seien auszuschließen. Eine Überprüfung der Beatmung habe aufgrund mangelnder Sorgfalt der Ärztin nicht stattgefunden.

Die Angeklagte habe die fahrlässige Tötung eingeräumt, so der Richter: „Wir nehmen ihr die Reue ab.“ Und: „Wir sehen es als Ausnahmeversagen. Es war ein einmaliger, aber auch furchtbarer Fehler.“ Die Alsterklinik, in der Carolin Wosnitza starb, treffe gravierendes Organisationsverschulden. Ein Berufsverbot für die 56 Jahre alte Ärztin Marion F. ordnete die Kammer nicht an. „Wir haben keine Anhaltspunkte, dass bei weiterer Berufsausübung weitere schwere Fehler zu erwarten wären.“ Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

Ehemann Tim Wosnitza sagte nach dem Richterspruch: „Zufrieden kann man nicht sein.“ Er sei aber froh, dass die Kammer festgestellt habe, dass die mangelnde Beatmung den Tod seiner Frau verursacht habe. Der Anwalt des Nebenklägers, Sascha Böttner, sagte: „Es wird Schadensersatzforderungen gegen die Klinik geben.“ Sie habe an Personal gespart auf Kosten der Patientensicherheit. Es sei letztlich Sache der Ärztekammer, dass Marion F. die Approbation aberkannt wird - „die Wahrscheinlichkeit sehe ich als sehr hoch an“.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung gefordert. Beim Auftakt des Prozesses am Hamburger Landgericht hatte die Ärztin die Schuld am Tod der 23 Jahre alten Carolin Wosnitza auf sich genommen.

Der Nebenklagevertreter hatte in seinem Plädoyer ein lebenslanges Berufsverbot für die Narkoseärztin gefordert und von einem „desaströsen Bild grober Fahrlässigkeit“ gesprochen. „Die Angeklagte hat den Alarmton des Beatmungsgerätes ausgestellt, um vom Piepton nicht gestört zu werden“, sagte der Anwalt, der den Ehemann der Verstorbenen vertritt. Die Nebenklage warf der 56-Jährigen vor, ein Verrutschen der Atemmaske zu spät bemerkt zu haben. Er sprach von „Horrorzuständen“ in der Klinik, die aus Profitgier nötiges Personal einspare. Patienten würden „systematisch gefährdet“.

Der Verteidiger sagte, die Angeklagte habe sich zu ihrer Verantwortung bekannt, die schwer auf ihr laste. Es sei ein “wahrhaftiges Schuldbekenntnis“ von Marion F. gewesen. Sie trage schwer an der Schuld. „Ein einziger Fehler verdunkelt die gesamte Lebensleistung eines Menschen“, sagte Anwalt Otmar Kury. Die Ärztin selbst schloss sich den Worten der Verteidigung an. Nach dem Urteil sagte Anwalt Kury, dass es „überzeugend“ sei. „Wir haben auf Rechtsmittel verzichtet.“

Bei dem Eingriff vor zwei Jahren hatte „Sexy Cora“ einen Herzstillstand erlitten. Die auch als „Big-Brother“-Kandidatin bekanntgewordene junge Frau war nach mehreren Tagen im Koma am 20. Januar 2011 an einer Hirnlähmung gestorben. Sie wollte ihre Brüste bereits zum fünften Mal vergrößern lassen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sorgte die Medizinerin nach dem Einleiten der Vollnarkose nicht für eine ausreichende Beatmung über eine Sauerstoffmaske. Der Sauerstoffmangel, der unbemerkt geblieben sei, habe den Herzstillstand ausgelöst. Darauf habe die Ärztin nicht mit den vorgeschriebenen Wiederbelebungsmaßnahmen reagiert. Ein medizinischer Gutachter ging ebenfalls davon aus, dass die Patientin nicht korrekt beatmet wurde – und die Narkoseärztin dies nicht bemerkte.

Die Angeklagte räumte vor Gericht ein, sie habe den Herzstillstand während der Operation nicht sofort erkannt, weil an einem Gerät ein Alarmton ausgeschaltet war. „Ich würde alles darum geben, diesen Fehler wiedergutzumachen, aber das kann ich nicht.“ Bei der Beatmung will sie dagegen alles richtig gemacht haben.

Die 56-Jährige war lange Zeit nicht verhandlungsfähig. Sie sei stark depressiv gewesen, erklärte sie vor Gericht. Ihren Beruf hat sie nach eigenen Angaben inzwischen aufgegeben – ihre ärztliche Zulassung aber will sie nicht zurückgeben. Darüber werden nun die Standesvertreter der Ärztekammer zu entscheiden haben.