Die 23-Jährige war bei einer Brustoperation vermutlich wegen Sauerstoffunterversorgung ins Koma gefallen. Schuldfrage ungeklärt.
Eppendorf. Carolin Wosnitza starb an einer Lähmung des Gehirns. Das ist das Ergebnis der Obduktion, die Pathologen gestern in der Rechtsmedizin der Uni-Klinik Eppendorf (UKE) durchführten. Demnach ist das Gehirn der 23-Jährigen vermutlich durch Sauerstoff-Unterversorgung angeschwollen, was in der Folge zum Tod führte. Carolin Wosnitza war während einer geplanten Brustvergrößerung in der Alster-Klinik an der Rothenbaumchaussee ins Koma gefallen.
Die Schuldfrage ist mit dem ersten Ergebnis der Obduktion noch nicht geklärt. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers: "Wir haben weitere Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben." Unter anderem soll ein Neuropathologe Gewebeproben von Carolin Wosnitza untersuchen. Möllers: "Bis die Ergebnisse der Gutachten vorliegen, kann es durchaus mehrere Wochen dauern." Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen die an der Operation beteiligte Anästhesistin und den verantwortlichen Chirurgen. Deren Anwälte betonen indes, dass es bislang noch keine Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Verhalten gebe. Nachdem Carolin Wosnitza, die unter dem Namen "Sexy Cora" auch Erotikfilme gedreht hat, ins Koma gefallen war, hieß es, sie habe eventuell unter dem Einfluss von Wachstumshormonen gestanden, was die Narkose beeinflusst haben könnte. Der in die Klinik gerufene Notarzt hatte Hinweise auf mögliche Behandlungsfehler gegeben. Die Klinikchirurgen bemängelten, dass der Notarzt erst nach langer Wartezeit eingetroffen sei. Offensichtlich war es aber zu einer Sauerstoff-Unterversorgung gekommen.
Prof. Dr. Günter Seidel, Chefarzt der Neurologie am Asklepios-Klinikum Nord, sagte dem Abendblatt gestern: "Das Hirngewebe hat eine sehr geringe Toleranz. Bereits nach drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoff sterben Gehirnzellen ab. Der Hirntod tritt nach acht Minuten vollständigen Herz-Kreislauf-Stillstandes ein. Bei Herzstillstand kommt es häufig zu einer Schwellung des Gehirns." Der staatsanwaltlich als Todesursache genannte Begriff der Hirnlähmung sei medizinisch allerdings wenig geläufig.