Er habe den Schädel zur Verwahrung bekommen, sagte der 38-Jährige. Seine Ex-Freundin macht widersprüchliche Angaben.
Hamburg. Im Prozess um den spektakulären Diebstahl des Störtebeker-Schädels hat ein Angeklagter bestritten, den Totenkopf aus einem Hamburger Museum geklaut zu haben. Er habe den Schädel von jemandem „zur Verwahrung“ bekommen, erklärte der 38-Jährige am Mittwoch vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte – von wem, wollte er aber nicht verraten. „Zum Überbringer des Schädels werde ich nichts sagen.“ Der angebliche Dieb habe sich seitdem nicht mehr bei ihm gemeldet.
Er habe die Situation zwar ungewöhnlich gefunden, sei aber wegen seiner schweren psychischen Probleme vor allem mit sich selbst beschäftigt gewesen, sagte der Angeklagte. Er habe den Schädel, der dem berüchtigten Piraten Klaus Störtebeker zugeordnet wird, auf einen Schrank gepackt – und gehofft, „das Ding nutzen zu können, um aus meiner depressiven Phase zu kommen“. Laut Anklage hatte er mit dem Diebstahl des Totenkopfs geprahlt. Der 38-Jährige erklärte, er habe damals wegen seiner gesundheitlichen Probleme „wirres Zeug“ geredet.
Seine ehemalige Lebensgefährtin hatte bei der Polizei gesagt, er habe ihr erzählt, dass er mit einem Kumpel in dem Museum gewesen sei. „Er war total stolz und fühlte sich als großer Dieb.“ Am Mittwoch erklärte sie dagegen: „Er hat nicht konkret gesagt, dass er dabei war. (...) Er hat nicht wirklich gesagt: „Ich war’s, ich hab’s getan.“ Ihr Ex-Partner habe sich oft wichtig machen wollen. Sie glaube, es habe ihm gefallen zu denken: „Das ist meins, das hat sonst keiner.“
Laut Anklage soll der 38-Jährige vor fast drei Jahren gemeinsam mit einem 50-Jährigen den Totenkopf aus dem Museum für Hamburgische Geschichte gestohlen haben. Ihr Motiv ist bisher unklar. Ein dritter Beschuldigter muss sich wegen Hehlerei verantworten; er hat den Vorwurf bereits beim Prozessauftakt zurückgewiesen.
Das Gericht will die Herkunft des angeblichen Störtebeker-Schädels nicht weiter untersuchen. Der Richter lehnte am zweiten Verhandlungstag den Beweisantrag der Verteidigung ab, dazu ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Zur Begründung hieß es, Rechtsmediziner in Hamburg und im kanadischen Toronto hätten den Schädel bereits aufwendig analysiert. Die Wissenschaftler hätten aber dennoch „keinen rechtsmedizinisch sicheren Beweis“ führen können.
Die Verteidigerin Leonore Gottschalk-Solger – sie vertritt den 40-Jährigen – hatte die Echtheit des Totenkopfs in Zweifel gezogen. Sie hatte argumentiert, der Schädel könnte auch von einem namenlosen Hingerichteten aus dem Mittelalter stammen